Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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von 1,9 vH verteilen sich somit auf die Gebiete mit einer Steuerkraftziffer von 15 bis 
530 in Hannover 28,7 und in Oldenburg 40,2 vH der Bevölkerung. Steuerstark sind in 
beiden Gebieten vorzugsweise, außer den Großstädten selbst, die großstadtnahen Bezirke. 
Auffallend steuerschwach ist. der Westen des Gesamtgebiets von Lingen und Quaken- 
brück, Vechta und Cloppenburg bis zur Grenze und bis zur Küste. Auch Teile der 
Lüneburger Heide sind sehr steuerschwach (Bremervörde 15,0). 
Im Osten Deutschlands zeigen Brandenburg und Mecklenburg-Lübeck, sowie Nieder- 
schlesien (Breslau) verhältnismäßig günstige Steuerkraftziffern. Wie in Hannover und 
Oldenburg konzentriert sich auch hier die Masse der Bevölkerung in den mittleren 
Steuerkraftstufen. Freilich liegt im ganzen der Schwerpunkt doch etwas tiefer als in 
Hannover. Es kommen auf die Steuerkraftstufe von 25 bis 60 in Brandenburg 76,8, 
in Breslau (Niederschlesien) 62,3 und in Mecklenburg-Lübeck 73,4 vH der Bevölkerung. 
In Mecklenburg-Lübeck spielen daneben die beiden Städte Lübeck und Rostock mit 
einer Steuerkraft von rd. 68 AM bevölkerungsmäßig eine bedeutsame Rolle (sie um- 
fassen 21,5 vH der Bevölkerung). Eine Steuerkraftziffer unter 25 hat in Mecklenburg 
nur Ludwigslust. In Niederschlesien weist Breslau-Stadt mit 17,6 vH der Bevölkerung 
eine Steuerkraft von 75,1 auf, Andererseits kommen aber auf Gebiete mit einer Steuer- 
kraft von nur 15 bis 25 AM 20,1 vH der Bevölkerung. Die Bezirke rechts der Oder 
bleiben im ganzen hinter jenen des linken Oderufers zurück; hier zählen nur verschiedene 
Bezirke des Sudetengebirges zu den steuerschwächsten. In Brandenburg ist die Bevöl- 
kerungsschichtung beträchtlich günstiger als in Niederschlesien. Auf Gebiete mit einer 
Steuerkraftziffer über 60 entfällt allerdings ein geringerer Anteil (10,2 vH), da eine 
Großstadt von den Ausmaßen Breslaus fehlt; außer in Potsdam (104,6) liegt die Ziffer 
in Forst (81,1), Brandenburg (79,4) Spremberg (69,9) und Frankfurt (62,7) über 60. 
Es wohnen jedoch nur 13 vH in Gebieten mit einer Steuerkraft zwischen 15 und 25, 
und innerhalb der Mittelgruppen liegt der Schwerpunkt weit höher als in Niederschlesien. 
Relativ steuerschwach sind die Ostprignitz, ein großer Teil der Uckermark und fast das 
gesamte Gebiet östlich der Oder. Im Spreegebiet ist der FA.-Bezirk Lübben (18,3) 
steuerschwach, während in Beeskow die Steuerkraft immerhin 26,2 AM erreicht. 
Das weitaus ungünstigste Gesamtbild ergibt sich für die drei ostdeutschen LFA.-Bezirke 
Öberschlesien, Stettin und Königsberg. Auf Gebiete mit einer Steuerkraftziffer unter 
25 kommen in Oberschlesien und Stettin rund die Hälfte, in Königsberg sogar 81,9 vH 
der Bevölkerung. Auf Gebiete mit einer Ziffer unter 30 entfallen in sämtlichen drei 
LFA.-Bezirken mehr als zwei Drittel der Gesamtbevölkerung. 60 übersteigt die Steuer“ 
kraft nur in Stettin-Stadt (90,2), dem in weitem Abstande Schneidemühl (44,8), Stral- 
sund (36,7) und Pyritz (31,0) folgen. In Ostpreußen steht Königsberg mit der Steuer” 
kraftziffer 58,4 neben Marienburg (31,0) an der Spitze, in Oberschlesien Gleiwitz (44,3) 
neben Beuthen (33,7) und Ratibor (31,0). 
Gliederung der Steuerkraft. — An der Zusammensetzung der 
Steuerkraftziffer ist in allen LFA.-Bezirken die Lohnsteuer mit mehr als einem 
Drittel beteiligt. Verhältnismäßig wenig über einem Drittel liegt ihr Anteil in den 
12 steuerstärksten Bezirken, mit Ausnahme von Düsseldorf und Karlsruhe, sowie In 
München und Thüringen. In den anderen LFA.-Bezirken, vor allem in den 9 steuer“ 
schwächsten, übersteigt ihr Anteil wesentlich ein Drittel und erreicht in Oberschlesien; 
Königsberg, Darmstadt, Düsseldorf beinahe und in Münster tatsächlich die Hälfte. I» 
den Bezirken Münster, Düsseldorf, Köln und Darmstadt ist der Anteil der Lohnsteuer 
höher als der aus Einkommen- und Körperschaftsteuer zusammengenommen, dagegen 
in den Bezirken Unterweser und Leipzig wesentlich, in Unterelbe, Thüringen, Breslaw 
Stuttgart und München ein wenig geringer als jener der Einkommensteuer. In Mecklor- 
burg-Lübeck sind die Anteile von Lohn- und Einkommensteuer gleich. Auch der Ant 
der Einkommensteuer beläuft sich in fast allen LFA.-Bezirken auf 33 vH um 
mehr. Lediglich in den 4 Bezirken Düsseldorf, Köln, Oberschlesien und Königsber5 
ist er etwas geringer. Außerdem liegt er in Kassel, Karlsruhe, Würzburg und Darmstadt 
nur wenig über einem Drittel. Bis auf 50 vH steigt er in keinem Bezirke. — 
Körvderschaftsteuer stellt. unter dem Einfluß der Stadt Frankfurt. in Kasse
	        
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