Der Kampf Afrikas um seine Befreiung.
Neben der Bodenfrage und der Frage der Freiheiten, die Tunis nicht
besitzt, besteht noch eine militärische Frage: Der Bey allein hat das Recht,
ein Heer auszuheben, jedoch ist der französische Imperialismus immer be-
reit, rekrutierte Soldaten, wo es ihm paßt, anzuwerben. Von den rekrutierten
Soldaten werden 200 jährlich der Garde des Bey zugewiesen, die anderen
werden für die gemischten Heere angeworben und überall dorthin gesandt,
wo sie zu verwenden sind. Sie werden nach Frankreich geschickt, um die
Arbeiterbewegung zu ersticken, und überallhin, wo Frankreich zu koloni-
sieren beabsichtigt. 50000 Tunesier sind während des Weltkrieges nach
Frankreich geworfen worden. Dieser Umstand vielleicht veranlaßte den
Marechal Lyautey bei seiner Antrittsrede vor der Akademie zu jener in ihrem
Zynismus ergreifenden Phrase: „Und jene nordafrikanischen Kontingente,
die zuerst in den Feuerstrudel gerissen wurden, haben uns ebenso viele fran-
zösische Leben erspart.“
Zu dieser Stunde wissen wir, daß Frankreich sein Heer zu verstärken
gedenkt und entschlossen scheint, die Rekrutierung auszudehnen, um sein
Kolonialheer zu entwickeln.
Wo es in den Kolonien an Arbeitskraft mangelt, werden die nordafrika-
nischen Soldaten zu den öffentlichen Arbeiten herangezogen. Die Nord-
afrikaner werden also in Kriegszeiten als Soldaten verwertet, in Friedens-
zeiten aber zu Zwangsarbeit verurteilt. Eine Frage wird für uns brennend.
Wenn man in Gegenden, in denen Eisenbahnlinien gebaut werden, die Ein-
geborenen jener Länder zu dieser Arbeit verwendet, bei der sie massen-
weise zugrunde gehen, wie in Zentralafrika, wo die Eingeborenen zum
Durchbruch der Linie Brazaville—Porte Noire beschäftigt werden, fragen
wir uns mit berechtigter Besorgnis, was aus unseren nordafrikanischen
Brüdern werden soll, wenn sie dorthin gesandt werden.
Angesichts dieser beklagenswerten Sachlage, die in offenbarem Wider-
spruch zu der Rechtslage steht, habe ich die Pflicht, mit einem Wort die Art
des französischen Vorgehens zu kennzeichnen. Es hat über Tunis ein poli-
tisches Regiment besondere Unterdrückung verhängt, obgleich in der Formu-
lierung des Protektorates die Bestimmung beschlossen liegt, daß die Pro-
tektorats-Regierung sich mit einer Kontrollgewalt begnügen und dem be-
schützten Lande die Selbstverwaltung lassen soll. Mittels diplomatischer
Intrigen, mittels einer Einschüchterungs- und Bestechungspolitik lenkt der
Generalgouverneur die Lokalregierungen von oben, ja, verdrängt sie in der
Mehrzahl der Fälle ganz.
Umgeben von französischen Beamten, arbeiten die tunesischen Minister
nicht anders als Automaten, die alles, was man ihnen vorlegt, unterzeichnen,
und ihr Gehalt einstecken.
Die Kaids in den Provinzen sind zu Steuereinnehmern und Sicherheits-
polizisten herabgedrückt worden und allzusehr davon in Anspruch ge-
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