(5 Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan.
den ersten. Generalgouverneur mit einer Verwaltungsmethode, die blutig war
und vor dem Gewissen der Menschheit als schändlich bezeichnet werden muß.
Die Herrschaft Japans über Korea.
Der jährliche Bericht des Generalgouverneurs zeigt der Welt mit
skandalöser Heuchelei den fortwährenden Fortschritt Koreas seit der
Annektierung und rühmt seine „glückliche‘“ Verwaltung. Die oberfläch-
lichen Beobachtungen gewisser Kategorien von Ausländern bestätigten noch
mit Arglosigkeit einen Teil dieser offiziellen Erklärung. Gewiß, wir geben
zu, daß das Korea von heute nicht mehr dasselbe ist, wie vor zwanzig Jahren,
und daß, ohne den geistigen Fortschritt im Sinne des Erwachens des natio-
nalen Bewußtseins unter den blutigen Lehren der brutalen und egoistischen
Politik hervorragender Untertanen des Mikado in Betracht zu ziehen, auch
gewisse materielle Fortschritte vorhanden sind; vor allem die Einrichtung
von Eisenbahnen und der Bau von Straßen. Wer würde jedoch Japan er-
lauben, sich dieses Fortschrittes zu rühmen, bevor Korea seine Unabhängig-
keit wiedergefunden hat? Wäre dessen Regierung nicht wie die jeder
modernen Nation fortgeschritten durch die Erweiterung des Außenhandels
und durch die Anwendung der Wissenschaften auf die Industrie? Wie
wurden diese Fortschritte verwirklicht, für wessen Interessen oder, kurz
gesagt, in welchem Sinne wird Korea regiert? Wir werden auf all diese
Fragen durch eine summarische Untersuchung der verschiedenen Räder-
werke der japanischen Verwaltung in Korea zu antworten versuchen.
Die Organisation der Verwaltung.
Die Form und das Prinzip der administrativen Organisation ist dem
der andern imperialistischen Regierungen gleich; wir brauchen uns deshalb
dabei nicht aufzuhalten und werden nur die am stärksten hervortretenden
Eigentümlichkeiten hier angeben. Unter diesen ist das Amt des General-
gouverneurs, der die höchste Autorität in diesem Lande, wo es überhaupt
keine parlamentarische Institution gibt, darstellt, eine sehr interessante Sache.
Auf Grund des Gesetzes, das man die Konstitution Koreas nennen könnte,
soll dieser Generalgouverneur im allgemeinen ein japanischer Admiral sein.
Er ist nicht dem japanischen Parlament, sondern dem Mikado direkt unter-
geordnet. In Japan oder in Korea gibt es keine einzige Institution, die über
ihn Kritik ausüben kann; alle japanischen oder koreanischen Zeitungen,
die versuchen, ihre Stimme gegen seine Politik zu erheben, werden entweder
verboten oder gekauft.
Die japanische Herrschaft kennzeichnet sich durch ihren Militärgeist.
Alle Beamten müssen Uniformen und Säbel tragen, die genau dieselben sind
wie beim japanischen Heer. Japan stellt Soldaten jeden Ranges als Be-
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