GRENZABSTUFUNG NACH DEM POLITISCHEN GE-
WICHT, NACH RAUMGRÖSSE UNDRAUMWERT DER ZU
SCHEIDENDEN RÄUME.
VERSUCHEN WIR, GRENZWERT UND GRENZBEDEUTUNG NACH
dem politischen Gewicht, nach der Raumgröße und dem Raum-
wert der zu scheidenden Räume abzuschätzen, so kommen wir
zunächst auf die sehr landläufigen Begriffe der Erdteils- und
Erdraumsgrenze, der Reichs- und Staatsgrenze (mit dem Pro-
blemübervölkischer Zusammenfassungen), der Landes-,Provinz-
EEE CB. : County Borough U.D.: Urban District
ZZ M.B.+Municipal * VZZAR.D. : Rural
10. Stadt- und Landgrenzen im Verkehrsdruck:
die Straße Manchester—Liverpool.
und Gaugrenze (mit dem Länderproblem belastet), endlich der
Siedlungsgrenze, die wieder in zwei großen Typen der Stadt-
und Landgrenze gleichartige oder gegensätzliche Siedlungen
scheidet, an deren hartem, disharmonischem Stoß der Urbanis-
mus, das Verstädterungsproblem seinen Pferdefuß. zeigt (736).
Aber wir erkennen schnell, wie wenig uns diese landläufigen
Bezeichnungen sagen, wie relativ sie im Grunde sind — da sie
doch durch einen einzigen völkerrechtlichen, staatsrechtlichen,
landesgesetzlichen Vorgang äußerlich geändert werden können,
buchstäblich durch einen Federzug — ohne daß damit das
Geringste an ihrer biologischen Eigenart anders zu werden
braucht. Hier ist der springende Punkt zwischen absoluter und
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