Pflock oder einem naturentlehnten Grenzbestandteil, Grenz-
felsen, Grenzbaum — am liebsten so gesetzt oder gewählt,
daß eine Linie, Schnur, Meßkette, ein Draht von einem zum
andern gezogen werden kann, wenn nicht gar ein Menschen-
werk mit Scheidekraft, ein Zaun, ein Gitter, eine Mauer. Hier
aber macht sich schon das eigenwillige Leben geltend, das
die Dauer der Grenzmark bestreitet: der Stein kann sich
senken, schief werden, verwittern, das Eichenholz verrotten,
das Metall verrosten; die durch sie vermarkte Grenze bedarf
also doch wieder des menschlichen Hüters und Zeugen! Da-
mit er selber sicher über ihren Lauf sei, legt er wohl eigen-
artige, nur ihm in der Form vertraute Steine ortsfremder
Herkunft, sogenannte „Kunden“ unter den Grenzstein selbst
oder in einer nur ihm, dem Feldgeschworenen, dem Mark-
scheider bekannten Anordnung um den Eichenpfahl herum,
sogenannte „Zeugen“, Runen werden auf diese Weise in und
auf dem Boden geschaffen, im Kleinen und Großen, als Stütze
menschlicher Erinnerung.
Uralte menschliche Erinnerung aber wirkt sich noch oft in
den Grenzbezeichnungen und den Grenznormen aus, Erinne-
rung an Entstehungszustände der abgegrenzten Lebensformen
in Staat und Volk, die anderwärts längst entschwunden sind:
sie leiten uns über zur Einsicht in die Vergänglichkeit der
Grenze in der Geschichte.
So gewinnt die Erscheinung, ‚das bodenwüchsige Bild der
Flurgrenze — das wir oben gezeichnet haben — Tragweite
für die Abgrenzung größerer Lebensformen. Aus dem Grenz-
baum, der Grenzmauer, der Grenzfurche, dem Grenzwasser-
lauf oder der Wasserscheidengrenze als bevorzugtem Zeichen
der Grenze und den Worten dafür sehen wir heute noch
geographische Entstehungszustände im Gegensatz von Acker-
bau- und Viehzuchtvölkern, Wald- und Steppensiedlern nach-
gespiegelt. Wir erkennen sie wieder, wenn der Schwede
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