Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 6) 
Stein das in Geld ausgedrückte System der Bedürfnisse des Staates 
und bietet das Bild der eigentlichen Staatsarbeit in Europa. 
Er betrachtet die Lehre von der richtigen Verwendung der 
Ausgaben auf Grund fachmännischer, technischer Bildung als selb- 
ständigen Zweig der Wissenschaft, den er die neue Kameralwissen- 
schaft nennt, als deren neue Gebiete er das öffentliche Bauwesen 
und das öffentliche Lieferungswesen — letzteres namentlich mit 
Hinsicht auf den Heeresbedarf — bezeichnet. Stein weist auch 
im einzelnen nach, wie das Budgetwesen ursprünglich von den Ein- 
nahmen ausgeht und erst später auch die Ausgaben umfaßt. Die 
neueren Autoren — Wagner, Jeze — weisen der Untersuchung 
der Ausgaben ihren entsprechenden Platz an und hat namentlich 
Wagner das Verdienst, die schwierigen Fragen der Staatsausgaben 
in einer bisher vermißten, hier und da vielleicht schon zu weit- 
gehenden und weitläufigen Gründlichkeit dargestellt zu haben. 
Auch die neuere englische Finanzwissenschaft fordert die Behand- 
lung der Ausgaben. So sagt Bastable: Die Probleme der Aus- 
gaben sind ebensosehr finanzielle Probleme wie die der Einnahmen. 
Dem schließt sich Nicholson an, indem er sagt,> beide Gegen- 
stände sind koordinierter Natur. Eine Ausnahme bildet Leroy- 
Beaulieu, der die Finanzwissenschaft als die Wissenschaft von 
den öffentlichen Einkünften definiert. Auch die Hineinziehung der 
Finanzverwaltung mißbilligt er. 
2. Einteilung der Ausgaben. Die Staatsausgaben können 
wir nach vielerlei Gesichtspunkten unterscheiden: 1. Wir können 
vor allem unterscheiden zwischen Ausgaben und Kosten. Kosten 
sind solche Ausgaben, welche bei Verwirklichung eines Staatszweckes 
auftauchen, Ausgaben sind z. B. die Zinsen der Staatsschulden. 
Unter den Staatsausgaben verstehen wir streng genommen nur den 
bei Erfüllung der Staatszwecke sich ergebenden in Geld aus- 
gedrückten Bedarf. Daher umfassen die Staatsausgaben so ge- 
nommen nicht den ganzen Bedarf, denn hierzu gehören die ge- 
samten Opfer, die eventuell keine neue Geldausgabe verursachen, 
also z. B. die aus der Nutzung des Staatsvermögens sich ergebende 
Deckung der Bedürfnisse, ferner Naturalleistungen der Staatsbürger, 
z. B. Naturalfronde, unentgeltliche Versehung von Ämtern ‘usw. 
2. Produktive und unproduktive Ausgaben. Bei dieser 
Unterscheidung können wir die engere wirtschaftliche oder die 
weitere kulturelle Bedeutung vor Augen halten. Im engeren Sinne 
können nur die für wirtschaftliche Zwecke gemachten, die wirklich 
wertschaffenden Ausgaben als produktive betrachtet werden. Da 
der größte Teil der Staatsausgaben nur mittelbar der Wertpro- 
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