I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 6)
Stein das in Geld ausgedrückte System der Bedürfnisse des Staates
und bietet das Bild der eigentlichen Staatsarbeit in Europa.
Er betrachtet die Lehre von der richtigen Verwendung der
Ausgaben auf Grund fachmännischer, technischer Bildung als selb-
ständigen Zweig der Wissenschaft, den er die neue Kameralwissen-
schaft nennt, als deren neue Gebiete er das öffentliche Bauwesen
und das öffentliche Lieferungswesen — letzteres namentlich mit
Hinsicht auf den Heeresbedarf — bezeichnet. Stein weist auch
im einzelnen nach, wie das Budgetwesen ursprünglich von den Ein-
nahmen ausgeht und erst später auch die Ausgaben umfaßt. Die
neueren Autoren — Wagner, Jeze — weisen der Untersuchung
der Ausgaben ihren entsprechenden Platz an und hat namentlich
Wagner das Verdienst, die schwierigen Fragen der Staatsausgaben
in einer bisher vermißten, hier und da vielleicht schon zu weit-
gehenden und weitläufigen Gründlichkeit dargestellt zu haben.
Auch die neuere englische Finanzwissenschaft fordert die Behand-
lung der Ausgaben. So sagt Bastable: Die Probleme der Aus-
gaben sind ebensosehr finanzielle Probleme wie die der Einnahmen.
Dem schließt sich Nicholson an, indem er sagt,> beide Gegen-
stände sind koordinierter Natur. Eine Ausnahme bildet Leroy-
Beaulieu, der die Finanzwissenschaft als die Wissenschaft von
den öffentlichen Einkünften definiert. Auch die Hineinziehung der
Finanzverwaltung mißbilligt er.
2. Einteilung der Ausgaben. Die Staatsausgaben können
wir nach vielerlei Gesichtspunkten unterscheiden: 1. Wir können
vor allem unterscheiden zwischen Ausgaben und Kosten. Kosten
sind solche Ausgaben, welche bei Verwirklichung eines Staatszweckes
auftauchen, Ausgaben sind z. B. die Zinsen der Staatsschulden.
Unter den Staatsausgaben verstehen wir streng genommen nur den
bei Erfüllung der Staatszwecke sich ergebenden in Geld aus-
gedrückten Bedarf. Daher umfassen die Staatsausgaben so ge-
nommen nicht den ganzen Bedarf, denn hierzu gehören die ge-
samten Opfer, die eventuell keine neue Geldausgabe verursachen,
also z. B. die aus der Nutzung des Staatsvermögens sich ergebende
Deckung der Bedürfnisse, ferner Naturalleistungen der Staatsbürger,
z. B. Naturalfronde, unentgeltliche Versehung von Ämtern ‘usw.
2. Produktive und unproduktive Ausgaben. Bei dieser
Unterscheidung können wir die engere wirtschaftliche oder die
weitere kulturelle Bedeutung vor Augen halten. Im engeren Sinne
können nur die für wirtschaftliche Zwecke gemachten, die wirklich
wertschaffenden Ausgaben als produktive betrachtet werden. Da
der größte Teil der Staatsausgaben nur mittelbar der Wertpro-
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