G4 3. Buch. Die Staatsausgaben.
duktion dient, so müßte entweder jede Ausgabe als produktiv be-
zeichnet werden, welche zur Erfüllung irgendwelches Staatszweckes
zweckmäßig verwendet wird, oder müßte die Unterscheidung fallen
gelassen werden, da ja sonst der größte Teil .der Staatsausgaben
als unproduktiv bezeichnet werden müßte, weil die meisten nicht-
wirtschaftlichen Zwecken dienen. 3. Die staatlichen Ausgaben
können unterschieden werden als solche, die mit den Aufgaben der
Verfassung oder mit denen der Regierung zusammenhängen.
Die Ausgaben der Verfassung beziehen sich ‚teils auf das Staats-
oberhaupt, teils auf den gesetzgebenden Organismus. Die Regie-
rungsausgaben unterscheiden sich wieder nach den Zweigen der
Regierungstätigkeit als Ausgaben für die innere, für die äußere
Verwaltung, für das Heerwesen, für die Justiz, für das Finanzwesen:
Die Ausgaben für die Regierung können {ferner unterschieden.
werden nach den Aufgaben zur Erhaltung der Rechtsordnung, der
Kulturförderung und als Aufgaben der Finanzen. Zu den Ausgaben
für die Erhaltung der Rechtsordnung gehört das Justizwesen, das
Heerwesen, Diplomatie und zum großen Teil die Polizei; zu den
Kulturaufgaben die Volkswirtschaftspflege, das öffentliche Gesund-
heitswesen und das Unterrichtswesen. 4. Ferner können die Staats-
ausgaben auch nach dem Gesichtspunkte unterschieden werden, daß
sie teils Ausgaben betreffen für die Erfüllung der Staatszwecke,
teils Ausgaben zur Beschaffung der zur Befriedigung der Staats-
bedürfnisse nötigen Mittel. Die letzteren bilden gewissermaßen die
Herstellungskosten der Staatseinnahmen. 5. Die Ausgaben sind ferner
notwendige, nützliche, luxuriöse, zwecklose. HEs hat
nicht an Schriftstellern gefehlt, die so sehr für die Staatsausgaben
schwärmten, daß sie auch die überflüssigen Ausgaben billigten‘ mit
der Begründung, daß Geld unter das Volk kommt. Mit der Irrig-
keit dieser Auffassung brauchen wir uns vielleicht nicht zu be-
schäftigen. Oft wird von versteckten Ausgaben gesprochen,
ın dem Falle, wenn die Ausgabe nicht im Staatshaushalt vorkommt,
sondern im Privathaushalt, sofern der Staat Naturalleistungen ın
Anspruch nimmt, z. B. Militäreinquartierung, Wegefrohnde, Ehren-
ämter. Streng genommen sind versteckte Ausgaben wohl nur jene,
die als Staatsausgaben überhaupt nicht gedacht sind, sondern Aus-
gaben der Privatwirtschaft bilden, wie z. B. die den Einzelnen be-
lastenden Ausgaben der HEinjährig-Freiwilligen, während Natural-
leistungen Leistungen an den Staat sind und zwar offenkundige,
die wenn sie auch im Budgetgesetz nicht vorkommen, zu bekannt
sind, als daß sie versteckte genannt werden können. 6. Die Aus-
gaben sind obligatorische oder fakultative; jene beruhen auf