Full text: Finanzwissenschaft

104 3. Buch. Die Staatsausgaben. 
absolut, überall aber relativ abgenommen, und heute nimmt sie im 
den meisten Staaten, namentlich in den konstitutionellen Monarchien 
einen beinahe verschwindend geringen Teil des Ausgabenbudgets 
in Anspruch. Natürlich kann die Zivilliste über ein gewisses Mini- 
mum herab nicht sinken, da dieselbe der oben angeführten Be- 
stimmung entsprechen soll, wofür aber auch im kleinsten Staat ein 
entsprechender, unter ein gewisses Maß nicht reduzierbarer Betrag 
gewidmet werden muß. 
Auf die Höhe der Zivilliste nehmen hauptsächlich folgende 
Momente Einfluß: 1. der Reichtum der Dynastie; 2. der Reichtum 
des Volkes; 3. die Größe des Staates; 4. die Höhe der allgemeinen 
Kultur; 5. die Lebensführung der höheren Klassen; 6. das Ver- 
hältnis zwischen Dynastie und Volk. Die Lebensführung des 
Souveräns kann im allgemeinen — Ausnahmen können immerhin 
vorkommen — nicht bescheidener sein, als die der ihm zunächst 
stehenden höchsten Klassen der Staatsbürger. Der Souverän muß 
in der Lage sein, den Staat, namentlich gegenüber anderen Staats- 
häuptern, würdig zu vertreten. Es liegt ein tiefer historischer Sinn 
in dem Worte Stein’s: Es hat dem Deutschen Reich viel ge- 
kostet, daß ihm der Kaiser so wenig gekostet hat. Der Souverän 
muß in der Lage sein, Freigebigkeit zu üben, Wohltaten auszu- 
streuen, Kunst, Wissenschaft und Literatur zu unterstützen. Er 
darf nicht auf Erwerb, Spekulation, oder gar Subventionen von 
Seite anderer. Staatshäupter angewiesen sein, da dies die Würde 
und Unabhängigkeit des Staates vernichtet. Es ist notwendig, daß 
der Souverän nach Möglichkeit auch die Mitglieder der Dynastie 
entsprechend dotiere (Apanagen); denn es würde dem Ansehen 
der Dynastie schaden, wenn dieselben in prekäre wirtschaftliche 
Lage kämen, obwohl sich das freilich nicht immer vermeiden läßt. 
Hat ja ein französischer Statistiker nachgewiesen, daß der König 
von Frankreich in entfernten Graden verwandt war mit Personen, 
die auf der Straße bettelten. 
Es ist zweckmäßig, die Zivilliste auf längere Zeit festzusetzen, 
eventuell auf die Lebensdauer des Souveräns, um sie der jährlichen 
Debatte zu entziehen. In mehreren Staaten, so früher in Ungarn, 
erfolgte die Festsetzung auf zehn Jahre. 
Es ist lehrreich, die Gestaltung der Zivilliste, deren Wandlung 
im Laufe der Zeit mit einigen historischen Daten zu beleuchten. 
Im Jahre 1662 betrugen die Kosten des Hofstaates von Lud- 
wig XIV. 11,6 Millionen Livres, demgegenüber die gesamten 
Staatsausgaben nur 35 Millionen Livres betrugen, der Hofstaat 
nahm also beiläufig ein Drittel der gesamten Staatsausgaben in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.