Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Ausgaben für das Staatsoberhaupt. 9 
Anspruch. Sehr interessant schildert Taine?) den einstigen fran- 
zösischen Hofstaat. Zum bürgerlichen Hofstaate gehörten 4000, 
zum militärischen 9—10000, zum Hofstaat der Familienmitglieder 
3000, insgesamt 15000 Personen; die Kosten betrugen 40—50 Mil- 
lionen, 10 Prozent der gesamten Ausgaben. In dem kleinen Parma, 
das bloß 500 000 Einwohner hatte, umfaßte der Hofkalender 1000 
Seiten (Reumont). Dagegen gab es auch solche Fürsten, deren 
Haushalt sehr bescheiden war; Friedrich dem Großen wur- 
den 1200000 "Taler festgesetzt, doch verbrauchte er davon nur 
200000. Die Kosten des Hofstaates Ferdinands I, Königs von 
Ungarn, betrugen 224343 Gulden. In Rußland betrugen im Jahre 
1680 die Kosten des Hofhaltes 200000 Metallrubel, was 15 Prozent 
der damaligen Staatsausgaben beträgt, im Jahre 1892 12,8 Millionen 
Rubel, 2,1 Prozent des Budgets ®). Unter dem deutschen Kaiser 
Ferdinand II. kamen die Finanzen in zerrütteten Zustand, was 
namentlich auf die unsinnige Verschwendung zurückzuführen ist, 
mit der er seine Günstlinge mit Geld überhäufte, so z. B. den 
Herzog Eggenberg mit einem jährlichen Einkommen von 
400000 Taler *). Kein Wunder, daß bei solcher Verschwendung 
es dem Hofe oft an dem Notwendigsten fehlte. So lesen wir, daß 
der spanische König seine nach Österreich reisende Schwester bis 
Barzelona begleiten wollte, doch stand das nötige Geld nicht zur 
Verfügung °). 
Welcher außerordentliche Wechsel in der Gestaltung der 
Zivilliste seitdem eingetreten ist, das illustriert am besten das Bei- 
spiel Englands. Die Zivilliste betrug unter Georg III. 1172000 
Pfund Sterling, unter Georg IV. 1166000, unter Wilhelm IV. 
510000, unter Viktoria 385000 Pfund ®), unter Edward VIL 
470000 Pfund Sterling. Auch die den Angehörigen der könig- 
lichen Familie bewilligten Apanagen haben bedeutend abgenommen; 
unter Georg III. 507288, unter Viktoria 158000, gegenwärtig 
470000. Die Abnahme der Zivilliste hängt auch damit zusammen, 
daß im Jahre 1837 die Zivilliste endgültig von der Versorgung der 
Zivilverwaltung befreit wurde und eigentlich wurden erst von da 
ab alle Ausgaben dem Parlamente vorgelegt. 
Da natürlich die Erfüllung der erwähnten Zwecke ein gewisses 
) Ancien regime. (Deutsche Übersetzung.) 8. 97. 
23) Acsädy Penzügy (Finanz). S. 189. 
3) Minzes, Skizzen zur Geschichte des Wirtschaftsstaates in Rußland. 
(Zeitschrift für Sozialwissenschaft, I, S. 740.) 
„ Gindely, Dreißigjähriger Krieg. III. Teil. S. 99. 
5) Gindely, a. a. 0. 8; 92, 
$) Levi, Fortnightly Review, 1887, Dezember. S. 874. 
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