II. Abschnitt. Ausgaben für das Staatsoberhaupt. 9
Anspruch. Sehr interessant schildert Taine?) den einstigen fran-
zösischen Hofstaat. Zum bürgerlichen Hofstaate gehörten 4000,
zum militärischen 9—10000, zum Hofstaat der Familienmitglieder
3000, insgesamt 15000 Personen; die Kosten betrugen 40—50 Mil-
lionen, 10 Prozent der gesamten Ausgaben. In dem kleinen Parma,
das bloß 500 000 Einwohner hatte, umfaßte der Hofkalender 1000
Seiten (Reumont). Dagegen gab es auch solche Fürsten, deren
Haushalt sehr bescheiden war; Friedrich dem Großen wur-
den 1200000 "Taler festgesetzt, doch verbrauchte er davon nur
200000. Die Kosten des Hofstaates Ferdinands I, Königs von
Ungarn, betrugen 224343 Gulden. In Rußland betrugen im Jahre
1680 die Kosten des Hofhaltes 200000 Metallrubel, was 15 Prozent
der damaligen Staatsausgaben beträgt, im Jahre 1892 12,8 Millionen
Rubel, 2,1 Prozent des Budgets ®). Unter dem deutschen Kaiser
Ferdinand II. kamen die Finanzen in zerrütteten Zustand, was
namentlich auf die unsinnige Verschwendung zurückzuführen ist,
mit der er seine Günstlinge mit Geld überhäufte, so z. B. den
Herzog Eggenberg mit einem jährlichen Einkommen von
400000 Taler *). Kein Wunder, daß bei solcher Verschwendung
es dem Hofe oft an dem Notwendigsten fehlte. So lesen wir, daß
der spanische König seine nach Österreich reisende Schwester bis
Barzelona begleiten wollte, doch stand das nötige Geld nicht zur
Verfügung °).
Welcher außerordentliche Wechsel in der Gestaltung der
Zivilliste seitdem eingetreten ist, das illustriert am besten das Bei-
spiel Englands. Die Zivilliste betrug unter Georg III. 1172000
Pfund Sterling, unter Georg IV. 1166000, unter Wilhelm IV.
510000, unter Viktoria 385000 Pfund ®), unter Edward VIL
470000 Pfund Sterling. Auch die den Angehörigen der könig-
lichen Familie bewilligten Apanagen haben bedeutend abgenommen;
unter Georg III. 507288, unter Viktoria 158000, gegenwärtig
470000. Die Abnahme der Zivilliste hängt auch damit zusammen,
daß im Jahre 1837 die Zivilliste endgültig von der Versorgung der
Zivilverwaltung befreit wurde und eigentlich wurden erst von da
ab alle Ausgaben dem Parlamente vorgelegt.
Da natürlich die Erfüllung der erwähnten Zwecke ein gewisses
) Ancien regime. (Deutsche Übersetzung.) 8. 97.
23) Acsädy Penzügy (Finanz). S. 189.
3) Minzes, Skizzen zur Geschichte des Wirtschaftsstaates in Rußland.
(Zeitschrift für Sozialwissenschaft, I, S. 740.)
„ Gindely, Dreißigjähriger Krieg. III. Teil. S. 99.
5) Gindely, a. a. 0. 8; 92,
$) Levi, Fortnightly Review, 1887, Dezember. S. 874.
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