Full text: Finanzwissenschaft

108 3. Buch. Die Staatsausgaben. 
dingungen der Entwicklung des einzelnen zu bieten, welche der 
einzelne selbst zu schaffen nicht vermag. Und da sich das Leben 
des einzelnen als persönliches — und zwar physisches und geistiges —, 
als wirtschaftliches und soziales. unterscheidet, so hat die innere 
Verwaltung auf jedem dieser Gebiete zu tun. Da wir aber, folgend 
der verwaltungspraktischen Richtung, wonach die Verwaltung des 
geistigen Lebens, die Verwaltung des wirtschaftlichen Lebens in der 
Regel selbständigen Ministerien anvertraut sind, diese Verwaltungs- 
zweige selbständig behandelt haben, so wollen wir im folgenden nur 
die im engeren Sinne genommene innere Verwaltung beachten, mit 
besonderer Beachtung der für unsere Zeit und für die Zukunit so 
wichtigen öffentlichen Gesundheitspflege mit Inbegriff des Medizinal- 
wesens. 
Die innere Verwaltung hält Schritt mit der fortschreitenden 
Entwicklung des Staates und demzufolge steigern sich die Ausgaben 
ın diesem Zweige der staatlichen Tätigkeit, wenn auch an manchen 
Punkten eine Abnahme der Ausgaben Platz greifen kann. Auf 
die Gestaltung der Ausgaben haben namentlich folgende Momente 
wesentlichen Einfluß: a) Das System der Verwaltung, ob entgeltlich 
oder unentgeltlich (Ehrenämter), insbesondere das Verhältnis der 
Selbstverwaltung zur Staatsverwaltung. b) Die entgeltliche oder 
unentgeltliche Erfüllung der Verwaltungsakte gegenüber den ein- 
zelnen Staatsbürgern. c) Das Maß der bei den öffentlichen Aus- 
gaben beobachteten Sparsamkeit und namentlich die Strenge der 
Kontrolle bei den Staatsausgaben. d) Die Ausdehnung der staat- 
lichen Tätigkeit, das Maß der staatlichen Verwaltungsaufgaben. 
e) Die Größe der zur Vollziehung der Verwaltungsaufgaben zur 
Verfügung stehenden sonstigen Deckungsarten, Fonds usw. (Stiftungen, 
Verwaltungsvereine usw.). 
Wenn wir die einzelnen Verwaltungsaufgaben einer speziellen 
Prüfung unterziehen, so kommen wir vom Standpunkte des Staats- 
haushaltes vor allem zu folgenden Resultaten. Namentlich die 
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bieten viel Lehrreiches. 
Freilich muß hier immer vor Augen gehalten werden, daß die Ein- 
teilung der verschiedenen Verwaltungszweige ungleich ist. So ist 
z. B. das statistische Amt in dem einen Staate dem Handelsmini- 
sterilum, in dem anderen dem Unterrichtsministerium usw. zugeteilt. 
In dem einen Staate ist das Unterrichtsministerium mit dem Justiz- 
ressort, in dem anderen mit dem Ministerium des Innern vereint, 
in einzelnen Staaten gibt es ein selbständiges Kommunikationsmini- 
sterium, selbständiges Landwirtschaftsministerium, in manchen Staaten 
ist das Finanzministeriuum in zwei Ministerien geteilt, Finanzmini- 
is
	        
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