108 3. Buch. Die Staatsausgaben.
dingungen der Entwicklung des einzelnen zu bieten, welche der
einzelne selbst zu schaffen nicht vermag. Und da sich das Leben
des einzelnen als persönliches — und zwar physisches und geistiges —,
als wirtschaftliches und soziales. unterscheidet, so hat die innere
Verwaltung auf jedem dieser Gebiete zu tun. Da wir aber, folgend
der verwaltungspraktischen Richtung, wonach die Verwaltung des
geistigen Lebens, die Verwaltung des wirtschaftlichen Lebens in der
Regel selbständigen Ministerien anvertraut sind, diese Verwaltungs-
zweige selbständig behandelt haben, so wollen wir im folgenden nur
die im engeren Sinne genommene innere Verwaltung beachten, mit
besonderer Beachtung der für unsere Zeit und für die Zukunit so
wichtigen öffentlichen Gesundheitspflege mit Inbegriff des Medizinal-
wesens.
Die innere Verwaltung hält Schritt mit der fortschreitenden
Entwicklung des Staates und demzufolge steigern sich die Ausgaben
ın diesem Zweige der staatlichen Tätigkeit, wenn auch an manchen
Punkten eine Abnahme der Ausgaben Platz greifen kann. Auf
die Gestaltung der Ausgaben haben namentlich folgende Momente
wesentlichen Einfluß: a) Das System der Verwaltung, ob entgeltlich
oder unentgeltlich (Ehrenämter), insbesondere das Verhältnis der
Selbstverwaltung zur Staatsverwaltung. b) Die entgeltliche oder
unentgeltliche Erfüllung der Verwaltungsakte gegenüber den ein-
zelnen Staatsbürgern. c) Das Maß der bei den öffentlichen Aus-
gaben beobachteten Sparsamkeit und namentlich die Strenge der
Kontrolle bei den Staatsausgaben. d) Die Ausdehnung der staat-
lichen Tätigkeit, das Maß der staatlichen Verwaltungsaufgaben.
e) Die Größe der zur Vollziehung der Verwaltungsaufgaben zur
Verfügung stehenden sonstigen Deckungsarten, Fonds usw. (Stiftungen,
Verwaltungsvereine usw.).
Wenn wir die einzelnen Verwaltungsaufgaben einer speziellen
Prüfung unterziehen, so kommen wir vom Standpunkte des Staats-
haushaltes vor allem zu folgenden Resultaten. Namentlich die
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bieten viel Lehrreiches.
Freilich muß hier immer vor Augen gehalten werden, daß die Ein-
teilung der verschiedenen Verwaltungszweige ungleich ist. So ist
z. B. das statistische Amt in dem einen Staate dem Handelsmini-
sterilum, in dem anderen dem Unterrichtsministerium usw. zugeteilt.
In dem einen Staate ist das Unterrichtsministerium mit dem Justiz-
ressort, in dem anderen mit dem Ministerium des Innern vereint,
in einzelnen Staaten gibt es ein selbständiges Kommunikationsmini-
sterium, selbständiges Landwirtschaftsministerium, in manchen Staaten
ist das Finanzministeriuum in zwei Ministerien geteilt, Finanzmini-
is