Full text: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Beiträge für die innere Verwaltung. 199 
sterium und Schatzministerium usw. In absolutistisch regierten 
Staaten finden wir selbständige Polizeiministerien. In mehreren 
Staaten finden wir schon selbständige Arbeitsministerien. Während 
des Weltkrieges entstanden selbständige Ministerien für das Muni- 
tionswesen, für das Ernährungswesen. Mit der Zahl der selbständigen 
Ministerien wächst natürlich in der Regel die Größe der Ausgaben. 
Die speziellen Aufgaben einzelner Staaten müssen gleichfalls in 
Augenschein genommen werden. So hat z. B. Holland für die 
Aufgaben des Waterstates so beträchtliche Ausgaben, die etwa den 
zehnten Teil des Ausgabenbudgets — 56,6 Millionen Gulden (1926) — 
ausmachen. 
Trotzdem jedenfalls die Ausgaben für die innere Verwaltung 
im Zunehmen begriffen sind, so nehmen dieselben doch nur be- 
scheidene Teile des Budgets in Anspruch. Selbst die im weiteren 
Sinne genommene innere Verwaltung muß sich mit etwa 20—25, 
wenn’s hoch geht mit 30 Prozent der Ausgaben begnügen, da den 
größeren Teil das Militärbudget, das Schuldenbudget und das die 
Produktionskosten der Staatseinnahmen repräsentierende Finanz- 
budget usw. in Anspruch nehmen. 
2. Gesundheitspflege. Die öffentliche Gesund- 
heitspflege und das Medizinalwesen. Erst mit fortschreitender 
Kultur wurde die hohe Wichtigkeit der Gesundheit auch vom 
Standpunkte des Staates erkannt. Die Gesundheit und Kraft des 
einzelnen ist die Gesundheit und Kraft des Staates. Trotzdem be- 
durfte es namentlich solcher Katastrophen, wie die erste asiatische 
Cholera, um die allgemeine Überzeugung wachzurufen, daß auch 
der Staat sich der Gesundheitspflege annehmen muß, daß er nament- 
lich die allgemeinen Voraussetzungen für die Gesundheit des ein- 
zelnen, die außerhalb des Bereiches des einzelnen liegen, sichern 
muß, so die Elemente der Gesundheit, Wasser, Luft, Boden, 
Wohnung, öffentliche Organisation und Verwaltung, und daß so 
verwahrloste Zustände, wie sie namentlich in dieser Beziehung Eng- 
land aufwies, nicht geduldet werden dürfen. So entwickelte sich 
die öffentliche Gesundheitspflege zu einem kräftigen Zweige der 
inneren Verwaltung und zwar in dem Maße, daß heute schon mit 
vollem Rechte der Wunsch auftaucht, daß das öffentliche Gesund- 
heitswesen mit den damit in Berührung stehenden Bevölkerungs- 
problemen als eigenes Ressort organisiert werde. Freilich harren 
hier auch der Selbstverwaltungskörper und der Verwaltungsvereine 
bedeutende Aufgaben. Die Aufgaben, welche die öffentliche Ge- 
sundheitspflege mit sich bringt, sind zum Teil präventiver Natur, 
die aus der eigentlichen Hygiene entspringen, zum Teil repressiver 
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