IV. Abschnitt. Beiträge für die innere Verwaltung. 199
sterium und Schatzministerium usw. In absolutistisch regierten
Staaten finden wir selbständige Polizeiministerien. In mehreren
Staaten finden wir schon selbständige Arbeitsministerien. Während
des Weltkrieges entstanden selbständige Ministerien für das Muni-
tionswesen, für das Ernährungswesen. Mit der Zahl der selbständigen
Ministerien wächst natürlich in der Regel die Größe der Ausgaben.
Die speziellen Aufgaben einzelner Staaten müssen gleichfalls in
Augenschein genommen werden. So hat z. B. Holland für die
Aufgaben des Waterstates so beträchtliche Ausgaben, die etwa den
zehnten Teil des Ausgabenbudgets — 56,6 Millionen Gulden (1926) —
ausmachen.
Trotzdem jedenfalls die Ausgaben für die innere Verwaltung
im Zunehmen begriffen sind, so nehmen dieselben doch nur be-
scheidene Teile des Budgets in Anspruch. Selbst die im weiteren
Sinne genommene innere Verwaltung muß sich mit etwa 20—25,
wenn’s hoch geht mit 30 Prozent der Ausgaben begnügen, da den
größeren Teil das Militärbudget, das Schuldenbudget und das die
Produktionskosten der Staatseinnahmen repräsentierende Finanz-
budget usw. in Anspruch nehmen.
2. Gesundheitspflege. Die öffentliche Gesund-
heitspflege und das Medizinalwesen. Erst mit fortschreitender
Kultur wurde die hohe Wichtigkeit der Gesundheit auch vom
Standpunkte des Staates erkannt. Die Gesundheit und Kraft des
einzelnen ist die Gesundheit und Kraft des Staates. Trotzdem be-
durfte es namentlich solcher Katastrophen, wie die erste asiatische
Cholera, um die allgemeine Überzeugung wachzurufen, daß auch
der Staat sich der Gesundheitspflege annehmen muß, daß er nament-
lich die allgemeinen Voraussetzungen für die Gesundheit des ein-
zelnen, die außerhalb des Bereiches des einzelnen liegen, sichern
muß, so die Elemente der Gesundheit, Wasser, Luft, Boden,
Wohnung, öffentliche Organisation und Verwaltung, und daß so
verwahrloste Zustände, wie sie namentlich in dieser Beziehung Eng-
land aufwies, nicht geduldet werden dürfen. So entwickelte sich
die öffentliche Gesundheitspflege zu einem kräftigen Zweige der
inneren Verwaltung und zwar in dem Maße, daß heute schon mit
vollem Rechte der Wunsch auftaucht, daß das öffentliche Gesund-
heitswesen mit den damit in Berührung stehenden Bevölkerungs-
problemen als eigenes Ressort organisiert werde. Freilich harren
hier auch der Selbstverwaltungskörper und der Verwaltungsvereine
bedeutende Aufgaben. Die Aufgaben, welche die öffentliche Ge-
sundheitspflege mit sich bringt, sind zum Teil präventiver Natur,
die aus der eigentlichen Hygiene entspringen, zum Teil repressiver
„u NZ