122 3. Buch. Die Staatsausgaben.
Anziehungskraft. Er gewährt eine angesehene soziale Stellung und
verlangt keine übergroße Anstrengung. KEr wird auch körperlich
zarteren Naturen dankbares Wirkungsfeld bieten. Darum kann
leicht der Fall eintreten, daß sich ein übermäßiges Angebot von
seiten der Stellungsuchenden kundgibt. Es ist leicht. möglich, daß
sich eine fast dreifache Besetzung der Stellungen beobachten lassen
wird: Derjenige, der gegenwärtig die Stelle versieht, derjenige, der
sie vordem besaß und jetzt das Gehalt als Pension bezieht, und
derjenige, der auf die Stelle wartet. Andererseits ist auch jenes
System nicht zu befürworten, wo der Staat namentlich jüngere
Kräfte in Überzahl unentgeltlich verwendet. Sind dieselben mehrere
Jahre tätig, so kann der Staat dieselben doch nicht, wenn sie ins
Mannesalter eintreten, einfach abweisen. Interessant ist, daß im
Jahre 1848 der österreichische Minister Pillersdorf die Honorar-
stellen abgeschafft hat mit dem Hinweise, daß die Eröffnung des
parlamentarischen Lebens eine weite Arena zur Betätigung eröffnet.
Im allgemeinen ist die Befürchtung berechtigter, daß der Staats-
dienst eine gefährliche Ausdehnung des Funktionarismus und. eine
übertriebene Belastung des Staatshaushaltes nach sich zieht. Der
Weltkrieg bot auch in dieser Beziehung wichtige Lehren. Die
Amter erledigten im allgemeinen trotz außerordentlicher Reduzie-
rung des Personals ihre Aufgabe. Natürlich wollen wir nicht ver-
gessen, daß die Beamtenschaft während des Kriegs in übermäßiger
Weise in Anspruch genommen war, oft eine doppelte Zahl von
Amtsstunden funktionierte.
Der Wege zu Ersparungen an den persönlichen Auslagen gibt
es mehrere. Wir wollen namentlich an folgende erinnern: a) Ver-
wendung von wenigeren aber besser bezahlten Arbeitskräften;
b) langsames Ansteigen der Gehälter; c) Versetzung. in den Ruhe-
stand nur in solchen Fällen, wo die Betreffenden tatsächlich arbeits-
unfähig sind; d) Aneiferung der Angestellten durch Belohnungen,
Anerkennung tüchtiger Dienstleistungen; e) Organisierung gewisser
hierzu geeigneter Stellen als unentgeltliche Honorarstellungen. Wie
sehr dies möglich, zeigt an verschiedenen Orten das Armenwesen
und in ganz besonderer Weise der Universitätsunterricht, in dem
vielfach Privatdozenten und Honorarprofessoren unentgeltlich eine
dankbare Tätigkeit entfalten; f) in gewissen Fällen — wo dies ohne
Schädigung der Interessen des Amtes möglich ist — Gestattung
von Nebenbeschäftigung; g) strenge Einhaltung der Amtsstunden
und deren geeignete Kontrolle.
Bezüglich des Systems der Gehälter ist namentlich folgendes
in Betracht zu ziehen. Allgemein üblich, namentlich im staat-