Full text: Finanzwissenschaft

122 3. Buch. Die Staatsausgaben. 
Anziehungskraft. Er gewährt eine angesehene soziale Stellung und 
verlangt keine übergroße Anstrengung. KEr wird auch körperlich 
zarteren Naturen dankbares Wirkungsfeld bieten. Darum kann 
leicht der Fall eintreten, daß sich ein übermäßiges Angebot von 
seiten der Stellungsuchenden kundgibt. Es ist leicht. möglich, daß 
sich eine fast dreifache Besetzung der Stellungen beobachten lassen 
wird: Derjenige, der gegenwärtig die Stelle versieht, derjenige, der 
sie vordem besaß und jetzt das Gehalt als Pension bezieht, und 
derjenige, der auf die Stelle wartet. Andererseits ist auch jenes 
System nicht zu befürworten, wo der Staat namentlich jüngere 
Kräfte in Überzahl unentgeltlich verwendet. Sind dieselben mehrere 
Jahre tätig, so kann der Staat dieselben doch nicht, wenn sie ins 
Mannesalter eintreten, einfach abweisen. Interessant ist, daß im 
Jahre 1848 der österreichische Minister Pillersdorf die Honorar- 
stellen abgeschafft hat mit dem Hinweise, daß die Eröffnung des 
parlamentarischen Lebens eine weite Arena zur Betätigung eröffnet. 
Im allgemeinen ist die Befürchtung berechtigter, daß der Staats- 
dienst eine gefährliche Ausdehnung des Funktionarismus und. eine 
übertriebene Belastung des Staatshaushaltes nach sich zieht. Der 
Weltkrieg bot auch in dieser Beziehung wichtige Lehren. Die 
Amter erledigten im allgemeinen trotz außerordentlicher Reduzie- 
rung des Personals ihre Aufgabe. Natürlich wollen wir nicht ver- 
gessen, daß die Beamtenschaft während des Kriegs in übermäßiger 
Weise in Anspruch genommen war, oft eine doppelte Zahl von 
Amtsstunden funktionierte. 
Der Wege zu Ersparungen an den persönlichen Auslagen gibt 
es mehrere. Wir wollen namentlich an folgende erinnern: a) Ver- 
wendung von wenigeren aber besser bezahlten Arbeitskräften; 
b) langsames Ansteigen der Gehälter; c) Versetzung. in den Ruhe- 
stand nur in solchen Fällen, wo die Betreffenden tatsächlich arbeits- 
unfähig sind; d) Aneiferung der Angestellten durch Belohnungen, 
Anerkennung tüchtiger Dienstleistungen; e) Organisierung gewisser 
hierzu geeigneter Stellen als unentgeltliche Honorarstellungen. Wie 
sehr dies möglich, zeigt an verschiedenen Orten das Armenwesen 
und in ganz besonderer Weise der Universitätsunterricht, in dem 
vielfach Privatdozenten und Honorarprofessoren unentgeltlich eine 
dankbare Tätigkeit entfalten; f) in gewissen Fällen — wo dies ohne 
Schädigung der Interessen des Amtes möglich ist — Gestattung 
von Nebenbeschäftigung; g) strenge Einhaltung der Amtsstunden 
und deren geeignete Kontrolle. 
Bezüglich des Systems der Gehälter ist namentlich folgendes 
in Betracht zu ziehen. Allgemein üblich, namentlich im staat-
	        
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