Full text: Finanzwissenschaft

XI. Abschnitt. Die persönlichen Ausgaben. 153 
lichen Organismus, ist heute das System der ständigen Gehälter 
eventuell ergänzt durch verschiedene Beilagen (Wohnungsbeilagen 
usw.). Auch die Tantieömen, die eventuell einzelnen Kategorien von 
Beamten bewilligt werden, ein gewisses Prozentuale der durch die- 
selben eingelieferten Einnahmen, wie z. B. bei Steuereintreibungen, 
sind als solche Zuschläge zu charakterisieren. Hier und da kommt 
auch das System des Stücklohnes vor, wo das Gehalt nach der 
Quantität der geleisteten Arbeit (z. B. Auszählung von Zählungs- 
karten in Statistischen Bureaus) festgesetzt wird. 
Das Gehalt wird den Angestellten heute in der Regel in Geld 
bezahlt, in einzelnen Fällen in Naturalbeziügen, oder zum Teil in 
Geld, zum Teil in natura. Das Naturaleinkommen hängt mit der 
Naturalwirtschaft zusammen, es hat sich aus derselben entwickelt 
und behauptet sich dort, wo der Charakter der Naturalwirtschaft 
noch stark vorwiegt. In diesem Falle werden den Beamten ent- 
weder Einkommensquellen überlassen (Grundbesitz) oder werden den- 
selben gewisse Unterhaltsmittel (Lebensmittel, Wohnung, Heizstoffe, 
Kleidung) angewiesen. Mit der Weiterentwicklung des Wirtschafts- 
lebens wurde dieses System in den vorgeschritteneren Ländern zur 
Ausnahme, denn dessen Voraussetzung war ja natürlich, daß auch 
der Staat einen großen Teil seiner Einnahmen in Naturalien bezog. 
Der größte Nachteil der Naturalentlohnung besteht darin, daß die- 
selbe für den Staat eine schwankende Last, für den Berechtigten 
einen höchst verschiedenen Vorteil bedeutete; dieselbe schmiegt 
sich nicht den Verhältnissen des Einzelnen an und ist in dem einen 
Fall mit Verschwendung, in dem andern mit Entbehrung verbunden. 
Sie bietet hier zu viel, dort zu wenig. Trotzdem ist selbst bei geld- 
wirtschaftlichem System diese Art der Entlohnung oft angezeigt, 
namentlich mit Bezug auf die Wohnung, da dieses Bedürfnis sonst 
in manchen Fällen höchst ungenügend befriedigt würde. Die Natural- 
entlohnung ist ferner berechtigt in solchen Dienstzweigen, wo dies 
der Natur des Dienstes entspricht, z. B. Wohnung, Heizung in 
entlegenen Gegenden, wo hierfür nicht gesorgt ist, dann bei Forst- 
beamten usw. Auf den unteren Stufen des Staatsdienstes spricht 
für die Naturalentlohnung die mangelhafte wirtschaftliche Er- 
ziehung, Erfahrenheit, Leistungsfähigkeit der Betreffenden (Kleidung, 
Wohnung, Heizung beim Dienerpersonal), doch muß gesorgt werden, 
daß keine leichtsinnige Verschwendung Platz greife. Auch beim 
Militär, namentlich bei der Mannschaft sprechen viele Gründe für 
die Naturalentlohnung. Die Gleichmäßigkeit der eingekauften 
Waren, die größere Billigkeit bei En-gros-Einkauf, oft auch die 
gemeinsame Wohnung usw. sprechen hierfür. Die durch den Welt-
	        
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