146 3. Buch. Die Staatsausgaben.
zwischen dem Dreibund und Zweibund vorausgesetzt, nicht aber
einen Weltkrieg.
Die tatsächlichen Kosten des Weltkrieges gestalteten sich nach
Seligman folgendermaßen:
Entente 156 050 Millionen Dollar
Zentralländer 76 000 X -
Insgesamt 232050 Millionen Dollar-
(rund 984 643 Millionen Goldmark)
3. Noch ein Wort über Kriegskontributionen,
Kriegsentschädigungen, Reparationen, Wiedergutmachungen. Die
Kriegskontributionen sind natürlich auch zu den Kriegskosten des
die Kontribution leistenden Staates zu rechnen. Die Kriegskontri-
butionen bilden eine schwere Belastung der Volkswirtschaft. Die
eigentümliche Wirkung der Kriegskontributionen auf die Völks-
wirtschaft wurde namentlich in Verbindung mit der Kriegsentschä-
digung, die Frankreich an Deutschland leistete, zum Gegenstande
eingehender Studien gemacht (Say, Fellmeth usw.). Die Eigen-
tümlichkeit dieses wirtschaftlichen Vorganges bestand namentlich
darin, daß die nachteiligen Folgen desselben für Frankreich zum
Teil durch günstige Momente abgeschwächt wurden, dagegen die
günstigen Folgen für Deutschland von ungünstigen begleitet wur-
den. Die französische Kriegsentschädigung betrug rund den Betrag
von 5 Milliarden Frank und sollte nicht bloß der Deckung der
Kosten gelten, sondern geradezu eine Strafe bilden !). Vielleicht
spielte auch die Reminiszenz an die von Napoleon in Deutsch-
land erpreßten Kriegskontributionen mit, die sich angeblich auf
mehr als 1700 Millionen Frank beliefen. Im Jahre 1866 zahlte
Österreich an Preußen eine Kriegsentschädigung von 20 Millionen
Talern, welche Summe ein Sechstel der Kriegskosten Preußens be-
tragen haben soll.
Die nach dem Weltkriege Deutschland auferlegte Reparations-
schuld, eines der schwierigsten und gehässigsten Probleme des Ver-
sailler Friedensvertrages, wurde in dem Londoner Übereinkommen
vom Jahre 1923 mit der exorbitanten Summe von 132 Milliarden
Goldmark festgesetzt. Da die für die jährliche Zahlung festgesetzte
Summe von 2'/ Milliarden Goldmark nicht einmal die Zinsen
dieses Kapitals decken, würde diese Schuld nicht nur nicht abnehmen,
1) „Diesen Gesichtspunkt kann man aus anderen politischen Rücksichten
vielleicht bemängeln, namentlich kann man bezweifeln, ob er gerade bei dem
französischen Volkscharakter die gehoffte Wirkung hat und ob nicht vielleicht
umgekehrt die Höhe der Kontribution die Revanchegelüste des französischen
Volkes noch mehr erhöht“ (Wagner, Reichsfinanzwesen, Jahrbuch für Gesetz-
gebung, Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrg. S. 91).