XVI. Abschnitt. Ausgaben für Verzinsung u. Tilgung d. Staatsschulden. 155
duktiver Investitutionen, Eisenbahnbauten usw. aufgenommen worden.
Eine Unterscheidung dieser Fälle hätte wohl Berechtigung. Und
doch können wir hiervon absehen aus dem einfachen Grunde, weil
die zur Deckung der Kosten des Weltkrieges eingegangenen
Schulden so ganz exorbitanter Größe sind, daß demgegenüber der
Umstand vernachlässigt werden kann, daß einzelne ältere Schulden
zu produktiven oder kulturellen Zwecken aufgenommen wurden.
In den kolossalen Schulden — von denen an anderer Stelle eingehend
gesprochen werden wird — und in der erdrückenden, die
übrigen Staatszwecke verkümmernden Zinsenlast, die heute der
Staatshaushalt tragen muß, spiegelt sich die Wirkung des diabolischen
Weltkrieges.
Die Ausgaben für die Staatsschuld nehmen in den Großstaaten
gegenwärtig 50—60 Prozent der gesamten Ausgaben in Anspruch.
Rechnen wir hierzu die Ausgaben für Heer, Flotte und Luftwehrmacht,
so sehen wir, daß in einzelnen Staaten kaum mehr als 20—
30 Prozent zur Erfüllung der eigentlichen Staatsaufgaben übrig
bleibt. Und wenn wir noch die Kosten zur Erhebung der Staatseinnahmen
in Betracht ziehen, ist es fast überraschend, daß doch
etwas für die Erfüllung der Staatszwecke übrig bleibt beziehungsweise
hierfür wieder Schulden gemacht werden müssen. Der
Schuldendienst figuriert in den Staatsbudgets der letzten Jahre
(1924—26) mit folgenden Summen: Großbritannien 350 Millionen
Pfund Sterling, Frankreich 17804,5 Millionen Frank, Deutschland
144,8 Millionen Goldmark, Tschechoslowakei 2096,5 Millionen
tschechische Kronen, Ungarn 79,3 Millionen Goldkronen. Die Belastung
ist namentlich in Frankreich außerordentlich hoch, sie beträgt
nach dem Annuaire gEneral (1926) 56,1 Prozent der Ausgaben.