168 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates.
heutigen Staates nicht entspricht. Auch das Prinzip der Arbeitsteilung
fordert es, daß der Staat sich möglichst ausschließlich der
Erfüllung der staatlichen Aufgaben widme, die übrigen Aufgaben
aber, namentlich die wirtschaftlichen, der Gesellschaft und den Kinzelnen
überlasse. Mit Rücksicht auf diese Momente können Staatsdomänen
nicht als solche Einnahmequellen betrachtet werden, welche
der heutigen Staatswirtschaft notwendig oder nur wünschenswert
wären; freilich lassen sie sich auch nicht prinzipiell und kategorisch
allgemein verurteilen. Vieles hängt von den speziellen Verhältnissen
einzelner Staaten, von deren wirtschaftlicher Entwicklungsstufe,
vom politischen System usw. ab. Dabei behauptet sich hier
und dort bis in die jüngste Zeit die Auffassung, daß das KEinkommen
des Staates in erster Reihe dem Grundbesitz zu entnehmen
sei. So beginnt das Vermögens- und Einkommensteuergesetz des
Kantons Zürich vom Jahre 1870 mit den Worten: „Soferne der
Ertrag der Staatsgüter zur Deckung der Staatsausgaben nicht genügt“;
in Graubünden heißt jener Teil des Staatsbedürfnisses,
welcher aus dem KErtrage der Staatsgüter nicht gedeckt werden
kann, bis auf unsere Zeit „Defizit“.
2. Vorteile und Nachteile des Domänenbesitzes.
Die Anhänger der Auffassung, daß der Staat über Domänenbesitz
verfüge, berufen sich namentlich auf folgendes: a) daß der Staatshaushalt
hierbei über eine mehr weniger beständige Rente verfügt;
b) daß der Staat teilnimmt an der mit der Zunahme der Bevölkerung
eintretenden Steigerung der Rente; c) daß damit eine
größere Mannigfaltigkeit der Staatseinnahmen eintritt, worin gewissermaßen
eine Sicherung gegen große Schwankungen wurzelt;
d) daß der Steuerdruck geringer ist; e) die Domänen bilden bei
Staatsanlehen ein willkommenes Pfand; £) die Domänen bieten Gelegenheit
zu wichtigen sozialpolitischen Maßnahmen, z. B. Durchführung
eines rationelleren Besitzsystems, Einführung des Farmsystems,
Maßregeln, die gegenüber dem Sozialismus große Bedeutung
gewinnen können; g) die Regierung ist vom Willen des Parlaments
unabhängiger. Dagegen kommen folgende Umstände in Betracht:
a) die Grundrente ist nicht immer sicherer, als die aus Kapital
fließende Rente, ja es können sogar große Schwankungen vorkommen;
b) an der steigenden Grundrente ist der Staat durch die
steigende Grundsteuer auch dann beteiligt, wenn die Güter in
Privatbesitz übergehen; c) als Reservekapital ist der Grundbesitz
schwer zu verwerten; d) das Pfandrecht spielt in der Gegenwart
beim Staatskredit eine untergeordnete Rolle und auch dies nur bei
schwachem oder geschwächtem Staatskredit; e) gerade die kon-