24
§. &
Bon der Versicherung werden ausgeschlossen:
1) Thiere, welche mit innern oder äußern Krankheiten behaftet
2) Thiere, welche in ungesunden Ställen stehen,
3) Thiere in oder aus Ställen, worin innerhalb der letzten sechs
Monate vor beantragter Versicherung Rinderpest, Lungenseuche, Milz-
brand, Rotz, Wurm, Räude oder Pocken vorgekommen sind
4) Pferde unter 6 bis 12 Monaten und über 15 bis 20
Jahren.
5) Rindvieh im Alter unter 0 Monaten.
Außerdem schließt die „Hammonia" Thiere aus. welche auf
beiden Augen erblindet sind, die Norddeutsche Viehversicherungsbank
m Hannover: Sämmtliches Rindvieh in Brennereien.
Braunschweigische Allgemeine Viehversicherungsgesellschaft
ùuž.
1) Fohlen unter 1 Jahr und Pferde über 12 Jahr
2) Rindvieh unter 3 Monat und über 12 Jahr,
3) Schweine unter 3 Monat,
-ŅH-, Omnibus-, Droschken-, Fiacre-, Jagd-, Renu-
uud Milrtarpferde,
5) Ziegen unter einem Jahre und nach Verlust der 6 mittelsten
Schneldezähne,
6) über 6 Jahr alte Zuchtschweine.
Der Versicherungsvertrag wird meistens auf ein Jahr geschlossen,
cs kann aber auch auf kürzere Zeit, jedoch nicht unter 6 Monate
und auf längere Dauer, aber nicht über 5 Jahr, versichert werden.
Versicherungen auf 6 Monate zahlen in der Sächsischen Vieh-
versicherungsgesellschaft die Jahresprämie.
Versicherungen mit außergewöhnlich gefährlichem Risiko, sowie
Rückversicherungen (S. 85) anderer gleicher Gesellschaften oder kleiner
Vrehversicherungsverbände werden unter besonders zu vereinbarenden
von der Direktion festzusetzenden Bestimmungen abgeschlossen.
P": Di^on Mt ^ *u, 0er#ecun0gantc00c oW
Angabe der Grunde abzulehnen.
, ^ %i*ernnß f"' G^ßere %ie#e(tänbe (§. 4) mechen SM,
,m SBecthe untec 3000 Mf. ni*t gugelalTen, ßfecn ni*t na*
tz. 1.) noch andere Versicherungsabtheilungen, als die im §. 4 be
zeichneten, nach andern Grundsätzen eingerichtet werden.
Die Norddeutsche Viehversicherungsbank läßt zur Versicherung nur
gegen Seuchen (§. 4) Viehbestände im Werthe unter 3000 Mk. bei
Pferden, 1500 Mk. bei Rindvieh und 900 Mk. bei Schweinen nicht ru.
Versicherungen gegen Trichinen und Finnen können von der
Zgàtz" besonderen Bedingungen abgeschlossen werden. (S.