182 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates.
Rolle spielt, da dasselbe im feindlichen Lande vom Sieger in An-
spruch genommen werden darf. Leider haben im Weltkriege unsere
Gegner auch das Privatvermögen in Beschlag genommen. Dann ist
noch darauf hinzuweisen, daß es vom Standpunkte des Krieges von
großer Bedeutung ist, wenn ein Staat im Besitz von ausländischen
und namentlich den Feind belastenden Wertpapieren ist.
Was die Darstellung und namentlich die statistische Erfassung
des Staatsvermögens betrifft, so ergeben sich hier große Schwierig-
keiten. Da es sich eventuell um kolossale Wertmassen handelt,
die entweder gar nicht oder nur äußerst selten in Verkehr kommen
— Wälder, Bergwerke —, ferner um Gegenstände mit Affektions-
wert, so entbehren hier die Schätzungen zum ‚Teil der sicheren
Basis. Auch die Abschätzung von nutzbaren Rechten hat ihre
Schwierigkeit.
Vom finanzpolitischen Standpunkte läßt sich wohl, namentlich
nach den Erfahrungen der neuesten Zeit, nicht bezweifeln, daß es
von Vorteil ist, wenn der Staat über ansehnlicheres Vermögen. ver-
fügt, in erster Reihe natürlich solches, welches die Erfüllung der
Staatszwecke zu befördern vermag. Überdies ist es wünschenswert,
daß der Staat auch solche Vermögensteile besitze, die produktiver
Natur sind, solche ferner, die entsprechende Liquidität besitzen usw.
Mag auch die Aufstellung einer Vermögensbilanz nur mit großer
Vorsicht zu bewerkstelligen und mit noch größerer Vorsicht zu be-
nutzen sein, so wird nichtsdestoweniger eine Vermögensbilanz die
notwendige Ergänzung des Staatsvoranschlages und der Staats-
rechnung bilden.
Infolge der Friedensverträge haben die niedergerungenen
Staaten an Staatsvermögen Bedeutendes eingebüßt, das den über-
legenen Staaten zugute gekommen ist. So hat Ungarn seine be-
deutenden staatlichen Forste, Bergwerke, namentlich Salzlager,
staatliche Domänen, Eisenbahnen, Gebäude usw. verloren. Anderer-
seits ist durch die Vermögensabgabe von landwirtschaftlichem Boden
bedeutender Zuwachs an Landflächen für den Staat erfolgt, die aber
hauptsächlich für die Bodenreform benutzt werden.
Ein Zuwachs bzw. eine Umgestaltung des Staatsvermögens findet
auch durch die Kapitalsbeteiligung des Staates an verschiedenen,
namentlich industriellen Unternehmungen statt, ferner durch die
notwendige Beteiligung an der Hilfsaktion für leidend gewordene
Unternehmungen. Stiftungen, Schenkungen tragen zur Vermehrung
des Staatsvermögens bei.
Unter allen Umständen wird der Staat über ein mehr weniger