Full text: Finanzwissenschaft

A. I. Abschnitt. Begriff der Steuer. 5 
einkommens, welcher zur Deckung des Staatsbedarfs in Anspruch 
genommen wird. Und da im Interesse eines geordneten Staats- 
haushaltes die Festsetzung dieses Einkommens nicht der Willkür 
des einzelnen überlassen werden kann, obwohl dies, wie auch die 
Geschichte lehrt, mit dem Begriffe der Steuer nicht im Wider- 
spruch wäre, so wird die Steuer zu einer öffentlich-rechtlichen Tat- 
sache, zu einem Ööffentlich-rechtlichen Begriff. Dementsprechend 
ist die Steuer die größtenteils in Geld erfüllte Leistung der Staats- 
angehörigen oder Staatszugehörigen, welche der allgemeinen Deckung 
des Staatsbedarfes zu dienen hat. Immer soll aber vor Augen ge- 
halten werden, daß die Steuer ein Produkt der Einkommensver- 
teilung ist und mit dem System der Einkommensverteilung sich 
ändert. Da bei dem gegenwärtigen System der Einkommensver- 
teilung das Nationaleinkommen vor allem den Privatwirtschaften 
zugewiesen wird, so ist die Steuer dem Privateinkommen zu ent- 
nehmen. Würde dagegen im sozialistischen Staate das National- 
einkommen dem Staate zugewiesen werden, so würde nicht der dem 
Staate zu gewährende Teil demselben entnommen werden wie jetzt, 
sondern umgekehrt, das Privateinkommen würde auf Grund staat- 
licher Verfügung zugeteilt und konstituiert werden. 
3. Charakterisierung der Steuer. Die wesentlichen 
Charaktermerkmale der Steuer sind: 
a) Die Steuer ist das Produkt der gegenwärtigen Wirtschafts- 
periode und erscheint als abgeleitetes, nicht originäres Ein- 
kommen; sie wird aus den Privatwirtschaften geschöpft und zwar 
nicht auf privatwirtschaftlicher Basis, also nicht auf Grund des 
Prinzipes der Leistung und Gegenleistung, sondern ohne Gegen- 
leistung; trotzdem halten wir es nicht für notwendig, in der Be- 
griffsbestimmung dieses Moment aufzunehmen, denn sobald die 
Steuer nicht ein dem Privateinkommen entnommener Güterteil 
wäre, sondern mit einer Gegenleistung verbunden wäre, würde die 
Steuer ja überhaupt nicht dem Einkommen eines anderen ent- 
stammen, da hätte der Staat selbst wirklich dieses Einkommen 
durch seine Leistung, seine Tätigkeit geschaffen; er hätte damit 
das nationale Einkommen vermehrt und würde über originäres Ein- 
kommen verfügen. Die Steuer ist ein Produkt der Einkommens- 
verteilung, losgelöst von auf staatlichen Beziehungen basierenden 
Produktionsverhältnissen. Daß mittels zweckmäßiger Verwendung 
der Steuern das Einkommen der einzelnen und des Ganzen direkt 
oder indirekt vermehrt wird, was man die Reproduktion der Steuer 
nennen kann, das macht die Steuer noch nicht zu einer auf Gegen- 
leistung beruhenden Leistung, denn der Rechtsgrund der Leistung 
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