A. II. Abschnitt. Die Geschichte des Steuerwesens. 5
Die Steuern haben im Leben der Völker eine hohe, wenn auch
verschiedene Bestimmung, von der finanziellen ganz abgesehen.
Dabei darf nicht vergessen werden, daß das Bestreben, die Steuer-
quellen ergiebig zu machen, auch die Ursache der Einführung
zweckmäßiger Verwaltungssysteme ist. Dsin giskhan ist es, der
sie aus China nach Osteuropa bringt ).
Wenn wir den historischen Spuren des Steuerwesens nach-
gehen, so finden wir dieselben in folgenden Erscheinungen. Bisher
wurden wir mit solchen Einnahmequellen des Staates bekannt,
welche auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruhen
und welche mehr weniger aus demselben Prinzip erklärt werden
können, wie die Erscheinungen des Privatverkehrs. Von diesen
Einnahmen unterscheidet sich die Steuer prinzipiell dadurch, daß
hier der Leistung, die der einzelne dem Staate entgegenbringt, von
Seite des Staates keine prinzipielle, unmittelbare Gegenleistung
gegenübersteht. Auf welche Weise läßt sich diese Form des Ver-
kehrs, diese Spezies der Einkommengewinnung erklären? Gewiß
nur auf eine der folgenden Weisen: a) Wo ein Verhältnis der
Unterwerfung besteht, dort kann die Leistung ohne Gegenleistung
aus diesem Verhältnis vollständig erklärt und begründet werden.
Solche Leistungen, Tribute, haben in der Tat unterworfene, eroberte
Völker den Eroberern, eine Klasse der andern geboten, und es
unterliegt keinem Zweifel, daß diese Leistungen den steuerartigen
Leistungen sehr nahe stehen. b) Wo kein Verhältnis der Unter-
werfung besteht, dort kann die gegenleistungslose Leistung nur auf
freiem Willen, auf freiwilliger Darbringung beruhen, hier kann die
Steuer also nur den Charakter des Geschenkes besitzen. c) Die
gegenleistungslose Leistung kann auch daraus entstehen, daß infolge
der staatlichen Entwicklung die staatliche Gegenleistung antiquiert
wird, in Vergessenheit gerät, während die Leistung bleibt, eventuell
sogar wächst und sich vermehrt; so hat sich wohl manche Ver-
zehrungssteuer aus Hafen-, Marktgebühren entwickelt. d) Die
Steuer kann ferner als Ersatz von früheren naturalen Leistungen
ins Leben getreten sein?). e) Endlich hat die gegenleistungslose
Leistung ihre Wurzel oft in dem ethischen Prinzip, daß die Mit-
glieder einer ethischen Gemeinschaft zur Erhaltung derselben Bei-
träge leisten *). Dieses Prinzip tritt erst später mit der größeren
Differentiation des staatlichen Lebens als selbständige Erscheinung
') Smolka, Die russische Welt (Wien 1916).
?) D’Avenel, histoire economique I, S, 223: „les impöts directs et indireets
connus sous le nom de droits feodaux.“
%) Interessant ist eine Erklärung, die wir in einer amtlichen Unterbreitung
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