Full text: Finanzwissenschaft

A. II. Abschnitt. Die Geschichte des Steuerwesens. 5 
Die Steuern haben im Leben der Völker eine hohe, wenn auch 
verschiedene Bestimmung, von der finanziellen ganz abgesehen. 
Dabei darf nicht vergessen werden, daß das Bestreben, die Steuer- 
quellen ergiebig zu machen, auch die Ursache der Einführung 
zweckmäßiger Verwaltungssysteme ist. Dsin giskhan ist es, der 
sie aus China nach Osteuropa bringt ). 
Wenn wir den historischen Spuren des Steuerwesens nach- 
gehen, so finden wir dieselben in folgenden Erscheinungen. Bisher 
wurden wir mit solchen Einnahmequellen des Staates bekannt, 
welche auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruhen 
und welche mehr weniger aus demselben Prinzip erklärt werden 
können, wie die Erscheinungen des Privatverkehrs. Von diesen 
Einnahmen unterscheidet sich die Steuer prinzipiell dadurch, daß 
hier der Leistung, die der einzelne dem Staate entgegenbringt, von 
Seite des Staates keine prinzipielle, unmittelbare Gegenleistung 
gegenübersteht. Auf welche Weise läßt sich diese Form des Ver- 
kehrs, diese Spezies der Einkommengewinnung erklären? Gewiß 
nur auf eine der folgenden Weisen: a) Wo ein Verhältnis der 
Unterwerfung besteht, dort kann die Leistung ohne Gegenleistung 
aus diesem Verhältnis vollständig erklärt und begründet werden. 
Solche Leistungen, Tribute, haben in der Tat unterworfene, eroberte 
Völker den Eroberern, eine Klasse der andern geboten, und es 
unterliegt keinem Zweifel, daß diese Leistungen den steuerartigen 
Leistungen sehr nahe stehen. b) Wo kein Verhältnis der Unter- 
werfung besteht, dort kann die gegenleistungslose Leistung nur auf 
freiem Willen, auf freiwilliger Darbringung beruhen, hier kann die 
Steuer also nur den Charakter des Geschenkes besitzen. c) Die 
gegenleistungslose Leistung kann auch daraus entstehen, daß infolge 
der staatlichen Entwicklung die staatliche Gegenleistung antiquiert 
wird, in Vergessenheit gerät, während die Leistung bleibt, eventuell 
sogar wächst und sich vermehrt; so hat sich wohl manche Ver- 
zehrungssteuer aus Hafen-, Marktgebühren entwickelt. d) Die 
Steuer kann ferner als Ersatz von früheren naturalen Leistungen 
ins Leben getreten sein?). e) Endlich hat die gegenleistungslose 
Leistung ihre Wurzel oft in dem ethischen Prinzip, daß die Mit- 
glieder einer ethischen Gemeinschaft zur Erhaltung derselben Bei- 
träge leisten *). Dieses Prinzip tritt erst später mit der größeren 
Differentiation des staatlichen Lebens als selbständige Erscheinung 
') Smolka, Die russische Welt (Wien 1916). 
?) D’Avenel, histoire economique I, S, 223: „les impöts directs et indireets 
connus sous le nom de droits feodaux.“ 
%) Interessant ist eine Erklärung, die wir in einer amtlichen Unterbreitung 
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