4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Entwicklung zeigt, nirgends eine gewaltsame Losreißung von der
Vergangenheit, in deren Dunkel wir, wenn auch nur in statu nas-
centi, bereits die Hauptlinien des modernen Steuersystems zu er-
kennen vermögen.
5. Frankreich. In Frankreich ging die Entwicklung des
Steuerwesens als notwendiges Korollariıum der Entwicklung des
Staatsgedankens etwas langsamer vor sich als in England, denn
hier hat der Kampf der zentralen Staatsgewalt mit den territorialen
Gewalten eine längere Dauer. Dies bildet auch einen charakte-
ristischen Zug des französischen Steuerwesens. HEinen zweiten fin-
den wir darın, daß die kontrollierende Tätigkeit des Parlaments
an der Seite des Königtums später auftritt. Das absolute König-
tum gestaltete das Steuerwesen ganz seinen Lebensprinzipien gemäß.
Auch hier bildet die Steuer nur eine außerordentliche Einnahme,
hauptsächlich zur Deckung der Kriegskosten (so in den Kreuz-
zügen). Die sonstigen steuerartigen Einnahmen, Geschenke, Bei-
hilfen (aides) sind Folgen des Lehensverhältnisses. Erst später, im
15. Jahrhundert, entwickelt sich hieraus die Taille, die wohl schon
früher existierte, als Steuer von dauernder Natur. Die aus dieser
Steuer sich ergebenden Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten ver-
ursachten später jenen Druck, jene nicht zu beruhigende Unzu-
friedenheit, welche eine der Hauptursachen der französischen Re-
volution war. Die eingeführten Steuern nahmen schon früh die
ganze Zahlungsfähigkeit in Anspruch, die sich im Vermögen, im
Einkommen, im Verbrauch kundgibt. Die Taille wurde von der
privilegierten Klasse nicht gezahlt. Die Taille zeigte später zwei
Formen: die Taille reelle war die Steuer auf unbeweglichen Besitz,
die Taille personelle faßt mehr, weniger alle andere Momente der
Steuerfähigkeit zusammen. Es fehlte eine sichere Grundlage zur
Bemessung und namentlich jene Einrichtung verursachte große
Beschwerden, daß die Mitglieder der Gemeinde solidarisch ver-
pflichtet waren, ebenso die wechselnden Steuereintreiber, die meist
aus den Wohlhabendsten gewählt wurden. Den außerordentlichen
Druck der Taille minderte nicht der Umstand, daß zwei Steuer-
arten, die Capitation und Vingtieme auch von den privilegierten
Klassen gezahlt wurden. Im Laufe der Zeit wurden Vermögens-
steuern und verkehrssteuerartige Steuern eingehoben, sowie Ge-
bühren, die auch zum großen Teile steuerlichen Charakter hatten.
Das französische Steuersystem bedrückte namentlich die unteren
Klassen, befreite dagegen die oberen, das ist dessen Hauptcharakter-
zug gegenüber dem englischen Steuersystem. Auch die unbe-
schränkte Macht des absoluten Königtums auf dem Gebiete des
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