Full text: Finanzwissenschaft

4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Entwicklung zeigt, nirgends eine gewaltsame Losreißung von der 
Vergangenheit, in deren Dunkel wir, wenn auch nur in statu nas- 
centi, bereits die Hauptlinien des modernen Steuersystems zu er- 
kennen vermögen. 
5. Frankreich. In Frankreich ging die Entwicklung des 
Steuerwesens als notwendiges Korollariıum der Entwicklung des 
Staatsgedankens etwas langsamer vor sich als in England, denn 
hier hat der Kampf der zentralen Staatsgewalt mit den territorialen 
Gewalten eine längere Dauer. Dies bildet auch einen charakte- 
ristischen Zug des französischen Steuerwesens. HEinen zweiten fin- 
den wir darın, daß die kontrollierende Tätigkeit des Parlaments 
an der Seite des Königtums später auftritt. Das absolute König- 
tum gestaltete das Steuerwesen ganz seinen Lebensprinzipien gemäß. 
Auch hier bildet die Steuer nur eine außerordentliche Einnahme, 
hauptsächlich zur Deckung der Kriegskosten (so in den Kreuz- 
zügen). Die sonstigen steuerartigen Einnahmen, Geschenke, Bei- 
hilfen (aides) sind Folgen des Lehensverhältnisses. Erst später, im 
15. Jahrhundert, entwickelt sich hieraus die Taille, die wohl schon 
früher existierte, als Steuer von dauernder Natur. Die aus dieser 
Steuer sich ergebenden Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten ver- 
ursachten später jenen Druck, jene nicht zu beruhigende Unzu- 
friedenheit, welche eine der Hauptursachen der französischen Re- 
volution war. Die eingeführten Steuern nahmen schon früh die 
ganze Zahlungsfähigkeit in Anspruch, die sich im Vermögen, im 
Einkommen, im Verbrauch kundgibt. Die Taille wurde von der 
privilegierten Klasse nicht gezahlt. Die Taille zeigte später zwei 
Formen: die Taille reelle war die Steuer auf unbeweglichen Besitz, 
die Taille personelle faßt mehr, weniger alle andere Momente der 
Steuerfähigkeit zusammen. Es fehlte eine sichere Grundlage zur 
Bemessung und namentlich jene Einrichtung verursachte große 
Beschwerden, daß die Mitglieder der Gemeinde solidarisch ver- 
pflichtet waren, ebenso die wechselnden Steuereintreiber, die meist 
aus den Wohlhabendsten gewählt wurden. Den außerordentlichen 
Druck der Taille minderte nicht der Umstand, daß zwei Steuer- 
arten, die Capitation und Vingtieme auch von den privilegierten 
Klassen gezahlt wurden. Im Laufe der Zeit wurden Vermögens- 
steuern und verkehrssteuerartige Steuern eingehoben, sowie Ge- 
bühren, die auch zum großen Teile steuerlichen Charakter hatten. 
Das französische Steuersystem bedrückte namentlich die unteren 
Klassen, befreite dagegen die oberen, das ist dessen Hauptcharakter- 
zug gegenüber dem englischen Steuersystem. Auch die unbe- 
schränkte Macht des absoluten Königtums auf dem Gebiete des 
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