Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

is 
Elftes Buch. Drittes Kapitel. 
gerichtsbarkeit zur; nur in dem unbestimmten Verhältnisse von 
Verwandten' blieben sie beim Reiche, bis der westfälische 
Friede auch dies lose Band zerriß. 
Freilich: die politische Trennung hat die geistige Ver— 
wandtschaft und die höhere Einheit im nationalen Sinne nicht 
gelöst. Der Sänger der schweizerischen Freiheit, Schiller, war 
ein Schwabe und Unterthan eines Fürsten; und die Sage vomi 
Tell, uͤrdeutschen Charakters, ward in den schweizer Bergen 
in eben den Jahren lebendig, in denen die Eidgenossenschaft das 
baufällige Haus des Reiches verließ. 
Es wäre eine schöne Aufgabe, im einzelnen aufzuweisen, 
was die Nation als Ganzes der Schweiz geistig verdankt, von 
Zwingli über Bodmer und Lavater bis auf Keller und Konrad 
Ferdinand Meyer; wie Flandern und Holland auf dem beson— 
deren Gebiete der bildenden Künste, so hat auf dem Felde der 
Dichtung vor allem die Schweiz das Centrum befruchtet. An 
die Spitze derartiger Einwirkungen aber würde schon die 
Schweizer Sage selbst zu stellen sein. Wir kennen jetzt im ganzen 
ihren Ursprung; wir wissen, daß sich in ihr dunkle historische 
Vorstellungen von der Unterdrückung der Waldleute durch die 
Habsburger und von ihrer Befreiung durch einen Bund, wie 
— 
bildet haben mögen, mit der moderneren, erst ein Jahrhundert 
später auftauchenden und wahrscheinlich aus Saxo Grammaticus 
irgendwie abgeleiteten Erzählung vom Tell nur lose verbunden 
haben: ein Dualismus der Bildung, der noch in der oft her— 
vorgehobenen Zweiheit des Hauptmotivs im Drama Schillers 
nachklingt. Von der Rütli- und der Tellsage aber ist die erstere 
geschichtlich die weitaus wichtigere. Sie zeigt noch an einem 
späten Beispiel, wie die niedere Kultur eines deutschen Bauern⸗ 
volkes das geschichtliche Bild großer Ereignisse, die an ihm ge— 
schehen waren, in dichtender Einnerung wiederschuf. Nichts 
blieb dabei von dem einst Wirklichen bestehen, als der Kern: 
die Neigung, eine uralte Autonomie ländlichen Verfassungs— 
1Vgl. Band V, 1 S. 31f.
	        
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