225 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
die in diese Gruppe gehören. Auch die Konsumtionstheorien haben
den Beigeschmack, daß, soferne die Staatstätigkeit als ein Verbrauch
von Gütern aufgefaßt wird, diese Auffassung leicht zu einer un-
berechtigten Einschränkung der Staatstätigkeit hinüberleitet. In
ihrer vollendetsten Form geht die Konsumtionstheorie von der
doppelten Klassifizierung der wirtschaftlichen Bedürfnisse, der indi-
viduellen und Gemeinbedürfnisse aus; diese Theorie will hiermit
nicht bloß die Ursache der Steuer, sondern auch deren Maß be-
stimmen, indem sie die Steuer auf den Begriff des Grenznutzens
zurückführt und nachzuweisen sucht, daß der in der Staatstätigkeit
ruhende Grenznutzen das Maß dern Steuer ist.
4. Rückblick. Blicken wir auf die hier dargestellten Theorien
zurück, so unterliegt es keinem Zweifel, daß sie insgesamt einseitig
sind, daß sie insgesamt in der Steuer ein einziges Moment des
wirtschaftlichen Lebensprozesses erblicken, während sie doch als
wirtschaftliche Erscheinung alle Seiten des wirtschaftlichen Lebens
aufweist. Als wirtschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Staats-
bürger sehen wir in der Steuer sowohl auf die Produktion, als
auf den Verkehr, die Einkommensverteilung, den Verbrauch hin-
weisende Momente. Aber ganz unmöglich. ist es, bei der Steuer
bloß ein Moment wahrzunehmen, oder die Steuer geradezu mit
einem dieser Momente zu identifizieren in der Weise, daß das
Wesen der Steuer hierin zu erblicken wäre, denn die Steuer als
volkswirtschaftliches Phänomen ist eine Erscheinung su1l generI1s.
Die Steuer ist nicht einfach die Gegenleistung für die vom Staate
dem Ganzen geleisteten Dienste, nicht einfach ein Tauschakt, auch
nicht eine Art der Kostendeckung der dem Staate auf dem Gebiete
und im Dienste der Produktion erwachsenen Opfer usw. Wir
könnten mit einem Paradoxon sagen, die Steuer ist dies alles und
doch nichts von alledem, denn sie ist weder Produktion, noch
Tausch, noch Verbrauch an und für sich. Der wirtschaftliche
Charakter der Steuer besteht darin, daß sie ebenso die volkswirt-
schaftliche Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses, wie die
Pflichten des Kindes Ergebnis der Familienbande sind, ohne daß
das, was sich die Familienglieder gegenseitig leisten, als Tausch-
geschäft betrachtet werden könnte. Der wirtschaftliche Charakter
der Steuer besteht also darin, daß sie ein auf höherer Stufe der
volkswirtschaftlichen Entwicklung nötiger Beitrag ist zugunsten des
Haushaltes der höheren sozialen und staatlichen Verbände (Gemeinde,
Kirche, Staat, Staatenstaat), ein Beitrag, in welchem der Charakter
der verschiedenen Erscheinungen der Volkswirtschaft, ganz besonders
aber der des Einkommens zu erkennen ist.
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