Full text: Finanzwissenschaft

225 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
die in diese Gruppe gehören. Auch die Konsumtionstheorien haben 
den Beigeschmack, daß, soferne die Staatstätigkeit als ein Verbrauch 
von Gütern aufgefaßt wird, diese Auffassung leicht zu einer un- 
berechtigten Einschränkung der Staatstätigkeit hinüberleitet. In 
ihrer vollendetsten Form geht die Konsumtionstheorie von der 
doppelten Klassifizierung der wirtschaftlichen Bedürfnisse, der indi- 
viduellen und Gemeinbedürfnisse aus; diese Theorie will hiermit 
nicht bloß die Ursache der Steuer, sondern auch deren Maß be- 
stimmen, indem sie die Steuer auf den Begriff des Grenznutzens 
zurückführt und nachzuweisen sucht, daß der in der Staatstätigkeit 
ruhende Grenznutzen das Maß dern Steuer ist. 
4. Rückblick. Blicken wir auf die hier dargestellten Theorien 
zurück, so unterliegt es keinem Zweifel, daß sie insgesamt einseitig 
sind, daß sie insgesamt in der Steuer ein einziges Moment des 
wirtschaftlichen Lebensprozesses erblicken, während sie doch als 
wirtschaftliche Erscheinung alle Seiten des wirtschaftlichen Lebens 
aufweist. Als wirtschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Staats- 
bürger sehen wir in der Steuer sowohl auf die Produktion, als 
auf den Verkehr, die Einkommensverteilung, den Verbrauch hin- 
weisende Momente. Aber ganz unmöglich. ist es, bei der Steuer 
bloß ein Moment wahrzunehmen, oder die Steuer geradezu mit 
einem dieser Momente zu identifizieren in der Weise, daß das 
Wesen der Steuer hierin zu erblicken wäre, denn die Steuer als 
volkswirtschaftliches Phänomen ist eine Erscheinung su1l generI1s. 
Die Steuer ist nicht einfach die Gegenleistung für die vom Staate 
dem Ganzen geleisteten Dienste, nicht einfach ein Tauschakt, auch 
nicht eine Art der Kostendeckung der dem Staate auf dem Gebiete 
und im Dienste der Produktion erwachsenen Opfer usw. Wir 
könnten mit einem Paradoxon sagen, die Steuer ist dies alles und 
doch nichts von alledem, denn sie ist weder Produktion, noch 
Tausch, noch Verbrauch an und für sich. Der wirtschaftliche 
Charakter der Steuer besteht darin, daß sie ebenso die volkswirt- 
schaftliche Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses, wie die 
Pflichten des Kindes Ergebnis der Familienbande sind, ohne daß 
das, was sich die Familienglieder gegenseitig leisten, als Tausch- 
geschäft betrachtet werden könnte. Der wirtschaftliche Charakter 
der Steuer besteht also darin, daß sie ein auf höherer Stufe der 
volkswirtschaftlichen Entwicklung nötiger Beitrag ist zugunsten des 
Haushaltes der höheren sozialen und staatlichen Verbände (Gemeinde, 
Kirche, Staat, Staatenstaat), ein Beitrag, in welchem der Charakter 
der verschiedenen Erscheinungen der Volkswirtschaft, ganz besonders 
aber der des Einkommens zu erkennen ist. 
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