I. Abschnitt. Grundbegriffe,
Umstand, daß der Zweck der Staatstätigkeit die Herstellung von
Gütern höherer Ordnung ist, eine Garantie für die Einhaltung des
ökonomischen Axioms, dessen Kriterium einerseits darin : besteht,
daß jene Güter für die Erhaltung des Staates notwendig sind,
andererseits darin, daß die Einzelwirtschaften in der Staatstätigkeit
das Aquivalent ihrer Opfer erhalten, was namentlich das leichte
Ertragen der Lasten zu bezeugen hat. Uberdies gibt es gewisse
Einrichtungen, mittels deren die Beobachtung des wirtschaftlichen
Axioms befördert werden kann, was auch deshalb notwendig ist,
weil diejenigen, die unmittelbar den Staatshaushalt verwalten, hin-
sichtlich dessen mehr weniger sparsamer Verwaltung entweder über-
haupt nicht oder nur in geringerem Maße interessiert sind.
2, Privathaushalt und Staatshaushalt. Schon hieraus
erklärt es sich, daß der Privathaushalt und der Staatshaushalt an
vielen Punkten homogener Natur sind, sowohl hinsichtlich der Ziele
als der Mittel und ebenso hinsichtlich der Einrichtungen und Pro-
zesse. Sowohl im staatlichen wie im privaten Haushalt treten
Bedürfnisse auf, zu deren Befriedigung die Beschaffung von Gütern
notwendig wird. Diese wirtschaftliche Fürsorge hat sowohl im
privaten wie im staatlichen Haushalt gewisse technische Voraus-
setzungen, vom Gesichtspunkte der Ordnung und der Kontrolle,
erfordert gewisse Kautelen, Berechnungen, Evidenzhaltung, Auf-
stellung von Voranschlägen, Bilanzen usw. Sowohl im staatlichen
wie im privaten Haushalt können Überschüsse und Defizite, Ge-
winne und Verluste vorkommen. Die Anwendung des Prinzipes der
höchsten Wirtschaftlichkeit fordert hier wie dort mit Rücksicht auf
die Zukunft Vorsicht und Sparsamkeit, fordert zur Sicherung eines
günstigen Effektes Ordnung und Strenge, fordert vom Standpunkte
der Organisation Perpetuität, Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung,
gegenüber Verlusten, Schäden, Wertverminderung die Prinzipien
der Versicherung und der Amortisation. Freilich finden wir auch
Unterschiede zwischen dem staatlichen und privaten Haushalt. Als
solchen betrachtete man lange Zeit die Forderung, daß im Staats-
haushalt die Einnahmen sich den Ausgaben anschmiegen müssen,
im privaten Haushalt die Ausgaben den Einnahmen. Im Jahre 1849
wurde in der französischen Kammer in längerer Debatte beraten,
ob im Budget die Ausgaben oder die Einnahmen an erster Stelle
stehen sollen. Die Opposition wünschte, es soll das Budget erst
die Einnahmen festsetzen. Sie glaubten darin eine Schranke für
die Ausgaben zu finden !). In einzelnen Staaten beginnt das Budget
1) Stourm, Le Budget (Paris 1909). 6. Aufl. S. 197.