A. VHIT. Abschnitt. Die Steuerquellen und die Steuerkräfte insbesondere. 253
Auf Grund der Erbschaftssteuer schätzte Pantaleoni das
Volksvermögen Italiens auf 44,25 Milliarden Mark.
Vor dem Kriege schätzte Fellner das Volksvermögen Ungarns
auf rund 40 Milliarden Kronen, das Nationaleinkommen auf 7 Milli-
arden, das Volksvermögen Österreichs auf 80 Milliarden Kronen,
das Nationaleinkommen auf 12 Milliarden.
Es ist nicht leicht, jene Steuerkräfte zu erfassen, die im
mobilen Kapital ruhen. Auch hier müssen Annäherungswerte ge-
nügen. Nach den Daten des Internationalen Institutes!) hatte sich
gegen Ende des vorigen Jahrhunderts das mobile Vermögen der
größeren Staaten folgendermaßen gestaltet:
Großbritannien 182,6 Milliarden Frank
Deutschland 92,0 n m
Frankreich 80,0 ” n
Rußland 25,4 » ”
Österreich 24,5 n
Italien 17,5 ” x
Niederlande 13,6 ® ”
Belgien 6,1 MM A
Dänemark 2,7 A
Rumänien 1,2 "
Ein wichtiges Moment zur Beurteilung der zur Verfügung
stehenden Steuerkraft ist deren bereits erfolgte Inanspruchnahme.
Julius Wolf, der sich mit dieser Frage in einer Studie ?) be-
faßte, die sehr bemerkenswerte Winke bietet, kommt zu dem Resultat,
daß die deutschen Steuerreserven viel größer sind als die Groß-
britanniens. Es berechnet sich pro Kopf das Vermögen in Eng-
land um 10, das Einkommen um 40 Prozent höher, dagegen ist
die Steuerlast pro Kopf um 70 Prozent höher. Das Staatsver-
mögen ist größer (vor dem Kriege) als die Staatsschuld, während
Englands Schuld 14 Milliarden Mark beträgt, die gänzlich unpro-
duktiver Natur sind. Sowohl bei den direkten als bei den indirekten
Steuern fand Wolf eine stärkere Reserve auf Seite Deutschlands,
namentlich hält er Großbritanniens Reserve an direkten Steuern
„hart an der Grenze“.
Noch Wolf®) beträgt in Deutschland die Gesamtsteuerlast
(Reich, Staat und Gemeinden)
bei den kleinsten Einkommen (900—1200 Mark) 5—8 Prozent
bei den größten Einkommen (100000 Mark) 14 >
Dies gilt für die Zeit vor der Reichsfinanzreform; nach dieser
Reform glaubt Wolf annehmen zu können, daß die Tausend-Mark-
’) Zitiert bei Renaud, Die finanzielle Mobilmachung (Leipzig 1901) S. 88.
”) Die Steuerreserven in England und Deutschland (Stuttgart 1914).
*) Handbuch der Politik II. Bd. S. 90.