Full text: Finanzwissenschaft

A. X. Abschnitt. Das Steuersystem. 
X. Abschnitt. 
Das Steuersystem. 
l. Einteilungsprinzipien. Wo der Staat zur Inanspruch- 
nahme der Steuerkräfte verschiedene Steuern anwendet, dort können 
und dürfen diese Steuern natürlich nicht eine systemlose Aggregation 
finanzieller Verfügungen sein, sondern müssen ein systematisches 
Ganzes bilden, dessen Teile sich als einzelne Glieder eines gemein- 
samen Gedankens repräsentieren müssen. Das Steuersystem 
ist demnach die Zusammenfassung der einzelnen Steuern in einer 
gedanklichen Konzeption, welche einerseits deren Verschiedenheit 
erklärt, andererseits dieselben einer gemeinsamen Idee unterordnend, 
zu einem Ganzen zusammenfaßt. Indem nun, wie wir sahen, die 
Hauptaufgabe der Besteuerung in der nach gerechtem Maßstabe 
durchgeführten Inanspruchnahme der Staatsbürger besteht, so unter- 
scheiden sich die Steuersysteme in erster Reihe und vorzüglich 
darin, wo sie das Kriterium der Leistungsfähigkeit finden. Aus 
diesem Grunde geht die wichtigste Einteilung der Steuern von der 
Natur der Steuerquellen aus. Doch können die einzelnen Steuer- 
systeme auch an anderen Punkten Verschiedenheiten aufweisen, ja 
wir können im allgemeinen sagen, daß sich mit Bezug auf alle jene 
steuerlichen Momente, die wir im vorhergehenden Abschnitt be- 
handelt haben, auch Differenzen in den einzelnen Steuersystemen 
ergeben. Die einzelnen Steuersysteme unterscheiden sich also nicht 
bloß nach der Natur der Steuerquellen, sondern auch nach der 
Festsetzung des Steuerobjektes, des Steuerfußes, der Steuerein- 
hebung usw. Die Schwierigkeiten der Feststellung eines rationellen 
Steuersystems, welche oft erfolglos die mühevolle Arbeit vieler 
Finanztheoretiker in Anspruch nahmen, bestehen namentlich darin, 
daß die Wissenschaft auf rein theoretischer Basis die Unter- 
scheidungsmerkmale sucht, die die Steuern voneinander scheiden, 
während in der Praxis die Steuern das allerbunteste Bild darbieten 
und jeder theoretischen Zusammenfassung Trotz bieten. Am ein- 
fachsten ist die von Schäffle beliebte Einteilung, welche alle 
wichtigeren Momente in Betracht ziehen will. Demgemäß gestalten 
sich die Steuersysteme folgendermaßen: a) nach den Steuergewalten 
Staatssteuern und Gemeindesteuern, Reichssteuern 
und Landessteuern; b) nach den Steuerquellen direkte und 
indirekte Steuern; c) nach den Steuerobjekten und zwar bei 
den direkten Steuern Vermögenssteuern und Einkommen- 
steuern, diese wieder allgemeine oder Ergänzungssteuern, 
261
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.