Full text: Finanzwissenschaft

Deu 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
ferner nach den einzelnen Objekten Ertragssteuern und zwar 
Besteuerung von Immobilien (Grundsteuer, Gebäudesteuer), Be- 
steuerung von Mobilien (Gewerbesteuer, Rentensteuer); zu diesen 
gesellt sich noch die Arbeitslohnsteuer und einzelne spezielle 
Steuern, wie Bergwerkssteuer, Couponsteuer usw., bei den in- 
direkten Steuern Bereicherungssteuern und zwar bei außerordent- 
lichen Ereignissen (Erbschaftssteuern, Gewinnsteuern), bei gewöhn- 
lichen Ereignissen (Verkehrssteuern), Verzehrungssteuern und zwar 
eigentliche Verzehrungssteuern und Gebrauchssteuern, Steuern nach 
Befreiungen (Wehrsteuer); d) nach den technischen Momenten der 
Steuerverwaltung Steuern mit Einschätzung oder mit Be- 
kenntnissen, Steuern mit und ohne Kataster,‘ Steuern mit 
Steuerfuß (Repartitionssteuern, : Prozentualsteuern), Tarıfsteuern 
(proportionaler, progressiver Steuerfuß), nach der Einhebung un- 
mittelbar oder in Stempelform eingehobene Steuern. 
Außerdem unterscheidet Schäffle reine Steuern und ge- 
mischte Steuern (in welchen auch andere Kınkommenselemente 
vorkommen, Gebühren), ferner vom Steuersubjekt getragene oder 
bloß vorgeschossene Steuern, jene fallen mit einem großen Teil der 
direkten, diese mit einem großen Teil der indirekten Steuern zu- 
sammen. 
Wagner!) erledigt die Frage der Systematik in folgender 
Weise. Er nimmt drei Einteilungsprinzipien an und zwar nach der 
Steuerquelle, der Steuerbasis und der Steuereinhebung. Nach der 
Steuerquelle unterscheidet er Vermögens- und Kinkommens- 
steuern. Nach der Steuerbasis sind verschiedene HKinteilungen 
möglich und zwar: 1. Einkommens- und Vermögenssteuern; 
2. Erwerbs-, Besitz- und Verzehrungssteuern; 3. Per- 
sonal- und Realsteuern; 4. allgemeine Ertrags- und 
besondere Ertrags- oder Verkehrs- und Einkommens - 
steuern; 5. direkte und Verzehrungssteuern; 6. direkte 
und indirekte Steuern. Bei dieser Einteilung greifen einzelne 
Gruppen ineinander, nachdem nur der Gesichtspunkt sich verändert. 
Nach der Einhebung sind die Steuern direkte oder indirekte. 
Wagner’s sub 2. erwähnte Einteilung akzeptierend, geht 
Gustav Cohn?) von dem Prinzipe aus, daß alle Steuern aus dem 
Einkommen — nur ausnahmsweise aus dem Vermögen — gewonnen 
werden. Er stellt folgendes System auf: 1. Steuern auf das ın 
Entstehung begriffene Einkommen (resp. Vermögen); hierher ge- 
) Wagner, Finanzwissenschaft (Leipzig), Allgemeine Steuerlehre (Leipzig 
und Heidelberg 1880) S. 410. 
2) System der Finanzwissenschaft (Stuttgart 1889) S. 447 £. 
A
	        
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