Full text : Finanzwissenschaft

A. X. Abschnitt. Das Steuersystem. 263
hören die den Erwerb belastenden Steuern; 2. Steuern, die auf
das gewonnene Einkommen (resp. Vermögen) gelegt werden; hierher
 gehören die Besitz- (Vermögens-) und Einkommensteuern;
 3. Steuern die auf das zur Verwendung kommende Einkommen
 (Vermögen) fallen (Verzehrungssteuern). Diese Einteilung
 ist logisch, übersichtlich, kategorisch, indem sie die Teile
des Systems an jenem Punkte zusammenfaßt, der für die Besteuerung
 der wichtigste ist, nämlich die Feststellung der Leistungsfähigkeit,
 die wieder im engen Zusammenhange ist mit der Steuerquelle
 und deren Erforschung. Auch wir werden uns im folgenden
dieser Einteilung bedienen und die Steuern in folgende Gruppen
einteilen: a) Steuern auf das in Entstehung begriffene Einkommen;
hierher zählen wir die Produktions-, Erwerbs- und Verkehrssteuern;
 b) Steuern auf das in Existenz getretene Kinkommen;
 hierher gehören die Einkommens- und Vermögenssteuern;
 c) Steuern auf das zur Verwendung kommende Kinkommen,
 Verzehrungssteuern.
Es läßt sich nicht leugnen, daß in der Einteilung der Steuern
auch viel Nominalismus sich versteckt. So bietet schon der Begriff
der Steuer Schäffle Gelegenheit zu der Bemerkung, daß es neben
den „reinen“ Steuern auch Gebührensteuern gibt, ferner Unternehmungssteuern,
 wo der Staat als Verwaltungsorgan oder als
Unternehmer gelegentlich zur Gebühr oder zum Preis einen Steueraufschlag
 hinzufügt. Desgleichen wäre Schäffle geneigt, den Begriff
 der Personalsteuer überhaupt über Bord zu werfen, da alle
Steuern im Grunde die Güter belasten und nicht die Personen.
Dementgegen kann Vocke hinwieder sich mit dem Begriff der
Realsteuer nicht aussöhnen, da die Steuerpflicht sich nur auf Personen
 beziehen kann, nicht auf Sachen. Die Wahrheit liegt auch
hier in der Mitte, insofern als jede Steuer aus zwei Elementen besteht,
 einem persönlichen und einem sachlichen. "Trotzdem ist es
unmöglich, sich der Tatsache zu verschließen, daß in der Struktur
der einen Steuer das persönliche, in der Struktur der anderen das
sachliche Moment in den Vordergrund tritt. Dem präzisen Gebrauch
 der Terminologie dient es gleichfalls nicht, wenn Schäffle
bei der Vermögenssteuer von nominellen Steuern spricht, weil dieselben
 in der Regel das Einkommen belasten, während die Einkommensteuer
 tatsächlich das Vermögen belasten kann, sofern sie
das Vermögen angreift. Held hinwieder meint, man könnte alle
Steuern Vermögenssteuern nennen, da jede Steuer aus jenem Fond
genommen wird, der schon.in das Vermögen des HMinzelnen eingetreten
 ist. Auch der Begriff der direkten und indirekten Steuer
            
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