Full text: Finanzwissenschaft

268 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Erscheinungen, z. B. auf einzelne Verzehrungsvorgänge bezogen 
werden. „Sein oder Haben“ — sagt Foville — ist der Charakter 
der direkten Steuern, „Tun“ ist der Charakter der indirekten Steuern. 
Demnach wird der Unterschied der direkten und indirekten Steuern 
auf den Unterschied von bleibenden oder vergänglichen Symptomen 
bezogen. Schäffle hinwider begründet den Unterschied haupt- 
sächlich darauf, daß die direkten Steuern die durchschnittliche 
Steuerkraft erfassen wollen, .die indirekten die individuelle Steuer- 
kraft, wie sie sich in einzelnen Erscheinungen tatsächlich ausdrückt. 
5. Repartitions- und Perzentualsteuern. Vom Stand- 
punkte der Steuerbemessung und der Festsetzung des Steuersatzes 
unterscheiden wir die Repartitions- und die Perzentual- 
steuern. Bei den Repartitionssteuern wird vorerst die Steuer- 
summe für den ganzen Staat festgesetzt, dann folgt deren Aufteilung 
nach Provinzen, Bezirken, Gemeinden und endlich nach einzelnen 
Steuersubjekten. Dieses Verfahren war namentlich in älterer Zeit 
üblich, als der Staat nur von Fall zu Fall sich Subsidien bewilligen 
ließ und eine fixe Summe einheben wollte, die Zustandsverhältnisse 
der Steuerkräfte aber nicht kannte. Die Staatsbürger wurden hier- 
bei von der automatischen Steuererhöhung verschont, die bei per- 
zentualem Fuße von selbst eintritt, so wie sich das Nationalein- 
kommen von Jahr zu Jahr erhöht. Folge dieses Systems ist natür- 
lich, daß der Staat in die Gestaltung, Veränderung der Steuerkräfte 
keinen Einblick gewinnt. Der größte Nachteil des Repartitions- 
systems besteht jedoch darin, daß die Verteilung der Steuerlast der 
Willkür und namentlich dem Bestreben weiten Spielraum gewährt, 
daß die Last das eine Territorium auf das andere, die eine Provinz 
auf die andere, die eine Gemeinde auf die andere, das eine Indi- 
viduum auf das andere abzuschieben trachtet unter dem ‚Hinweise, 
daß die Leistungsfähigkeit eine geringere ist. „Die günstige Seite 
des Steuersystems — sagte der ungarische Finanzminister Ludwig 
Kossuth im Jahre 1848 — besteht darin, daß das Land bis zum 
letzten Heller weiß, was es dem Staate opfert und nachdem die 
Regierung weder von den Einnahmen noch von den Ausgaben 
Rechnung legte, so war wenigstens durch die Festsetzung der Summe 
den exzessiven Erpressungen der nicht Rechnung legenden Regierung 
eine Grenze gesetzt.“ Die Repartitionssteuer steigerte die Solidarität 
der Steuerzahler, denn was A nicht zahlte, das fiel B zur Last. 
Andererseits veranlaßte die Repartition in vielen Fällen, so in 
Frankreich, daß die Reichen das flache Land verließen und nach 
Paris gingen. Die Nachteile des Repartitionssystems vermeidet die 
Perzentualsteuer, wobei festgesetzt wird, wie viel Prozent der Steuer- 
EG
	        
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