an 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
quellen gestattet kein strenges Messen, weshalb auch Schäffle
dieses Streben, wenn auch etwas hyperbolisch, mit der Quadratur
des Kreises vergleicht.
An einem Punkte ist die Einheitlichkeit jedenfalls möglich und
auch notwendig und zwar mit Bezug auf die Zeit, in dem Sinne,
daß bei gleichartigen Steuern, z. B. bei auf Schätzung beruhenden
Vermögens- oder Ertragssteuern die Schätzung in allen Zweigen
des Steuersystems zur selben Zeit erfolge.
4. Die „Single tax“. Unter den neueren steuerpolitischen
Bewegungen ist kaum eine, welche in stärkeren Wellen zum Aus-
druck kam, als die amerikanische Single-tax-Bewegung. Die Be-
wegung geht von dem Gedanken aus, daß die Grundrente ein un-
gerechtfertigtes Einkommen ist, das weggesteuert, konfisziert werden
muß. Die Single-tax-Theorie hat alle Vorzüge und Fehler aller
steuermonistischen Vorschläge, abgesehen von ihrem Zusammen-
hang mit der Theorie des unverdienten Zuwachses, des unearned
increment.
Die von Henry George propagierte Theorie der einzigen
Steuer („single tax“) ist nicht zu verwechseln mit der Idee der
ausschließlichen Grundsteuer, denn diese geht, wie ja auch die
Theorie der Physiokraten, davon aus, daß es zweckmäßig ist, alle
Steuern durch eine Steuer, die Grundsteuer, zu ersetzen, denn diese
Steuer wird in dem Preise der Bodenprodukte auf die Gesamtheit,
also auf alle Staatsbürger überwälzt werden; hierin bestände der
Vorteil, die Einfachheit dieses Steuersystems. Die Anhänger der
Single-tax-Theorie befürworten im Gegenteil die Besteuerung bzw.
Wegsteuerung der Grundrente, weil ihrer Ansicht nach diese Steuer
nicht überwälzt werden kann, dieselbe also von Jenen getragen
wird, die sich in der Grundrente ein unverdientes Einkommen ver-
schafft haben. Dieses Steuersystem hätte zum Endziele die Lösung
der Arbeiterfrage, gerechte Verteilung des Einkommens, Sicherung
des sozialen Friedens. Abgesehen von dem sozialpolitischen Inhalt
dieses Vorschlages, der Bedenken hervorruft, ist es nicht aus-
geschlossen, daß derselbe große finanzielle Schwierigkeiten und
große Ungerechtigkeiten verursache. Da bloß die reine Grundrente
die Steuerquelle bilden würde, wer wollte und könnte genau be-
stimmen, welcher Teil des Ertrages eines Grundstückes auf Kapital
und Arbeit entfällt? Die verschiedene Art der Schätzung würde
große Ungleichheiten hervorrufen. Soviel Wahrheit enthält jedoch
die Single-tax-Theorie, daß auch die Grundrente besteuert werden
muß, daß dieselbe intensiver besteuert werden kann, als das aus
Arbeit stammende Einkommen, und daß in einer Periode, in der
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