Full text: Finanzwissenschaft

an 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
quellen gestattet kein strenges Messen, weshalb auch Schäffle 
dieses Streben, wenn auch etwas hyperbolisch, mit der Quadratur 
des Kreises vergleicht. 
An einem Punkte ist die Einheitlichkeit jedenfalls möglich und 
auch notwendig und zwar mit Bezug auf die Zeit, in dem Sinne, 
daß bei gleichartigen Steuern, z. B. bei auf Schätzung beruhenden 
Vermögens- oder Ertragssteuern die Schätzung in allen Zweigen 
des Steuersystems zur selben Zeit erfolge. 
4. Die „Single tax“. Unter den neueren steuerpolitischen 
Bewegungen ist kaum eine, welche in stärkeren Wellen zum Aus- 
druck kam, als die amerikanische Single-tax-Bewegung. Die Be- 
wegung geht von dem Gedanken aus, daß die Grundrente ein un- 
gerechtfertigtes Einkommen ist, das weggesteuert, konfisziert werden 
muß. Die Single-tax-Theorie hat alle Vorzüge und Fehler aller 
steuermonistischen Vorschläge, abgesehen von ihrem Zusammen- 
hang mit der Theorie des unverdienten Zuwachses, des unearned 
increment. 
Die von Henry George propagierte Theorie der einzigen 
Steuer („single tax“) ist nicht zu verwechseln mit der Idee der 
ausschließlichen Grundsteuer, denn diese geht, wie ja auch die 
Theorie der Physiokraten, davon aus, daß es zweckmäßig ist, alle 
Steuern durch eine Steuer, die Grundsteuer, zu ersetzen, denn diese 
Steuer wird in dem Preise der Bodenprodukte auf die Gesamtheit, 
also auf alle Staatsbürger überwälzt werden; hierin bestände der 
Vorteil, die Einfachheit dieses Steuersystems. Die Anhänger der 
Single-tax-Theorie befürworten im Gegenteil die Besteuerung bzw. 
Wegsteuerung der Grundrente, weil ihrer Ansicht nach diese Steuer 
nicht überwälzt werden kann, dieselbe also von Jenen getragen 
wird, die sich in der Grundrente ein unverdientes Einkommen ver- 
schafft haben. Dieses Steuersystem hätte zum Endziele die Lösung 
der Arbeiterfrage, gerechte Verteilung des Einkommens, Sicherung 
des sozialen Friedens. Abgesehen von dem sozialpolitischen Inhalt 
dieses Vorschlages, der Bedenken hervorruft, ist es nicht aus- 
geschlossen, daß derselbe große finanzielle Schwierigkeiten und 
große Ungerechtigkeiten verursache. Da bloß die reine Grundrente 
die Steuerquelle bilden würde, wer wollte und könnte genau be- 
stimmen, welcher Teil des Ertrages eines Grundstückes auf Kapital 
und Arbeit entfällt? Die verschiedene Art der Schätzung würde 
große Ungleichheiten hervorrufen. Soviel Wahrheit enthält jedoch 
die Single-tax-Theorie, daß auch die Grundrente besteuert werden 
muß, daß dieselbe intensiver besteuert werden kann, als das aus 
Arbeit stammende Einkommen, und daß in einer Periode, in der 
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