Full text: Finanzwissenschaft

280 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
bedeuten. Doch begegnen wir auch strengeren Kritikern. Rogers 
leugnet, daß diese Sätze von Smith aufgestellt wurden, da sie 
mehr weniger schon bei Turgot vorkommen. Schäffle unter- 
wirft sie einer strengen Kritik; Cohn und Walker legen den- 
selben fast gar keine Bedeutung bei. Proudhon bezeichnet sie 
als das erste Lallen der Wissenschaft. Stamp bezeichnet sie als 
undisputabel, aber zur Lösung der heutigen Probleme ungeeignet. 
Sie müssen spezifiziert werden *). Die Wahrheit ist, wie wir sahen, 
daß allgemeine Steuerprinzipien schon sehr frühe aufgestellt wurden 
und es kann bei Smith kaum von wissenschaftlicher Entdeckung 
gesprochen werden. Fassen wir die dargelegten Prinzipien näher 
ins Auge, so sehen wir, daß eigentlich nur der erste Satz ein all- 
gemeines Prinzip enthält, die drei übrigen Punkte enthalten mehr 
Zweckmäßigkeitssätze. Der erste Satz hat wieder den Fehler, der 
aus dem bei vielen Fragen von Smith befolgten Eklekticismus 
folgt, soferne er nicht konsequent ist, denn das Maß der Steuer 
wird erst im Einkommen, in der Zahlungsfähigkeit, dann aber im 
Interesse gefunden. In der Formulierung der Zahlungsfähigkeit 
finden wir gleichfalls eine Zweideutigkeit, da aus derselben ebenso 
auf den proportionellen, als auf den progressiven Steuerfuß ge- 
schlossen werden kann. In der Tat behauptet Rogers, daß in 
dem Worte „Genuß“ die Billigung des progressiven Steuerfußes 
steckt. 
4. Weitere Theorien. Außer Smith haben auch viele 
andere Schriftsteller sich mit der Entwicklung allgemeiner Steuer- 
prinzipien beschäitigt: So Sonnenfels, Sismondi, Garnier 
(stellt 16 Steuerprinzipien auf, 12 allgemeine und 4 besondere), 
Hock, Held usw. Die größte Aufmerksamkeit widmete Wagner 
der Erforschung der allgemeinen Prinzipien des Steuerwesens. Er 
gruppiert die Hauptprinzipien des Steuerwesens nach vier Gesichts- 
punkten: 1. Die Gerechtigkeit; 2. die Volkswirtschaft; 3. die Steuer- 
verwaltung; 4. die finanziellen Postulate. Forderung der Gerechtig- 
keit sind Allgemeinheit und Proportionalität; Forderung der Volks- 
wirtschaft ist Ungestörtheit der volkswirtschaftlichen Tätigkeit; 
Forderung der Steuerverwaltung ist Bestimmtheit, Bequemlichkeit, 
Billigkeit; Forderung der Finanz ist Genügendheit, Elastizität usw. 
Im ganzen stellt er neun Prinzipien auf. 
Schäffle tadelt alle idealistischen Prinzipien, namentlich das 
der Gerechtigkeit, nicht als ob die Ideale auf diesem Gebiete keine 
Berechtigung hätten, sondern weil sie keine genügend feste Basis 
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