Full text: Finanzwissenschaft

B. II. Abschnitt. Die Allgemeinheit der Steuer. 283 
vorkommen. Die Bewilligung eines Spirituskontingents ist oft ein 
Geschenk von Hunderttausenden. Die ehemaligen Zuckerprämien 
bedeuteten das Gleiche. Die Nichtbesteuerung der latenten Reserven 
der Aktiengesellschaften ist eine weitere Verletzung des Prinzipes 
der Allgemeinheit. Namentlich die Industriebarone, die Hochfinanz, 
die Bankokratie wird mit Steuergeschenken ausgezeichnet. Sie sind 
im Parlament, in der Presse vorzüglich vertreten, sie fordern und 
drohen, während die kleinen Steuerkräfte kleinlaut beigeben. Der 
Weltkrieg hat den Heißhunger dieser Kreise nur angefacht. Wir 
erinnern hier an die Worte Leroy-Beaulieu’s: „Noch immer 
gibt es in Frankreich — so traurig es zu sagen ist — Industrien, 
die als adelig, und andere die als bürgerlich, steuerpflichtig und 
nach Belieben lehenspflichtig betrachtet werden; den ersteren be- 
willigt man Begünstigungen; dies sind die Zuckerraffinerien, die 
Baumwollwebereien und die Hochöfen. Die zweiten werden mit 
Strenge behandelt, wie Personen niedrigen Standes und ohne Be- 
deutung“ ?). 
3. Neuzeitige Ausnahmen. Die Umgestaltung des modernen 
Staates auf der Basis der Gleichberechtigung und der Idee des 
Rechtsstaates führte zum Prinzip der Allgemeinheit der Steuer- 
pflicht. Die Verfassungen der französischen Revolutionen sagen, 
„kein Staatsbürger kann von der ehrenvollen Pflicht befreit wer- 
den, zu den öffentlichen Lasten beizutragen“. In der staatsbürger- 
lichen Periode des Staatslebens ist jeder Staatsbürger verpflichtet 
zur Deckung der Staatsbedürfnisse mit seiner Steuer beizutragen. 
Das kann sowohl als Postulat der Gerechtigkeit, als der der Sozial- 
ökonomie betrachtet werden. Die Allgemeinheit der Steuer be- 
deutet soviel, daß Jeder verpflichtet ist, Steuer zu zahlen, der über 
Steuerkraft verfügt. Die Allgemeinheit der Steuer bedeutet also 
nicht so viel, daß Jeder eine gewisse Steuer zu zahlen hat, sondern 
daß Jeder jene Steuer zu tragen hat, welche berufen ist, die ihm 
innewohnende Steuerkraft in Anspruch zu nehmen. 
Natürlich werden von dem Prinzip auch Ausnahmen gemacht 
Die Forderung der Allgemeinheit der Steuer galt in erster Reihe 
den einstigen Klassenprivilegien und auch diesen in einer Zeit, wo 
dieselben ihre Berechtigung verloren hatten. Die Allgemeinheit der 
Steuer wird also in erster Reihe gegenüber solchen Privilegien be- 
tont, die ganzen Klassen, oder wenn dieser Fall vorkäme, ganzen 
Provinzen, Landesteilen gegeben würden und zwar ohne besondere 
Begründung und Berechtigung. Darum sind alle ähnlichen Pri- 
!) Traite des finances, I, S. 660.
	        
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