Full text: Finanzwissenschaft

B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. 27 
als Motiv dienen würde, welche jede objektive Theorie zurück- 
weisen muß *). 
9. Einfluß des Staates auf die Einkommensver- 
teilung. Mit jener Argumentation, welche den progressiven 
Steuerfuß aus der auf die Einkommensverteilung bezüglichen Rolle 
der Besteuerung ableitet, steht in naher Beziehung jene Auffassung, 
welche davon ausgeht, daß die Berechtigung des progressiven Steuer- 
fußes darin liegt, daß die großen Ungleichheiten in Einkommen 
und Vermögen auf die nachteilige Einwirkung der Staatstätigkeit 
zurückzuführen sind, während es eben Aufgabe des Staates wäre, 
die größere Gleichheit der Verhältnisse der Staatsbürger zu be- 
fördern. Dieser Voraussetzung kann nur so viel Wahrheit beigelegt 
werden, als unzweifelhaft viele staatliche Institutionen mehr den 
Stärkeren zugute kommen, sowie daß viele große Einkommen und 
Vermögen auf staatliche Begünstigungen, gesetzliche und ungesetz- 
liche, zurückzuführen sind. Dieses Argument für den progressiven 
Steuerfuß, das namentlich Walker hervorhebt, hat Royer richtiger 
formuliert, indem sie sagt, daß der Staat die Pflicht habe, die 
Individuen für die schädlichen Wirkungen der aus den Gesetzen 
stammenden Ungleichheiten zu entschädigen. 
10. Verheimlichung der Steuerbasis. Gegen; den 
progressiven Steuerfuß wird von manchen Seiten angeführt, daß er 
in höherem Maße zur Verheimlichung des Einkommens verleitet. 
Das kann von psychologischem Standpunkte auch nicht geleugnet 
werden. Praktisch kommen hier aber doch verschiedene Momente 
in Betracht. So verweist auch Seligman auf die Tatsache, daß 
in Amerika bei proportionalem Steuerfuß der Steuerbetrug viel 
häufiger ist, als in der Schweiz, bei progressivem. 
11. Kapitalflucht. Von manchen Seiten befürchtet man von 
dem progressiven Steuerfuß auch die Auswanderung der Kapitalien, 
die Abnahme des Triebes zur Vermögensbildung, die Ungerechtig- 
keiten der Parteiregierungen, was jedoch nur dann eintritt, wenn 
die Progression eine exzessive wäre. 
12. Ergänzung zu denindirekten Steuern. Als Argu- 
*) Von neuern Finanztheoretikern nimmt Stamp gegen Taussig für 
obige Argumentation Stellung. „I feel the doctrine adopted by some modern 
writers that progressive taxation finds its true theoretical justification or basis 
in the obligation of the State to rectify inequalities in distribution is partly 
illogical and considerably over-emphasized“ (the fundamental principles of taxa- 
tion London 1923 S. 175. Dagegen Taussig: The courageous advocates of 
progression base their views precisely on the ground that the existing social 
order is not perfect and that taxation should be one of the instruments for 
amendinez it (a. a. 0.). 
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