Full text : Finanzwissenschaft

B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. 27
als Motiv dienen würde, welche jede objektive Theorie zurückweisen
 muß *).
9. Einfluß des Staates auf die Einkommensverteilung.
 Mit jener Argumentation, welche den progressiven
Steuerfuß aus der auf die Einkommensverteilung bezüglichen Rolle
der Besteuerung ableitet, steht in naher Beziehung jene Auffassung,
welche davon ausgeht, daß die Berechtigung des progressiven Steuerfußes
 darin liegt, daß die großen Ungleichheiten in Einkommen
und Vermögen auf die nachteilige Einwirkung der Staatstätigkeit
zurückzuführen sind, während es eben Aufgabe des Staates wäre,
die größere Gleichheit der Verhältnisse der Staatsbürger zu befördern.
 Dieser Voraussetzung kann nur so viel Wahrheit beigelegt
werden, als unzweifelhaft viele staatliche Institutionen mehr den
Stärkeren zugute kommen, sowie daß viele große Einkommen und
Vermögen auf staatliche Begünstigungen, gesetzliche und ungesetzliche,
 zurückzuführen sind. Dieses Argument für den progressiven
Steuerfuß, das namentlich Walker hervorhebt, hat Royer richtiger
formuliert, indem sie sagt, daß der Staat die Pflicht habe, die
Individuen für die schädlichen Wirkungen der aus den Gesetzen
stammenden Ungleichheiten zu entschädigen.
10. Verheimlichung der Steuerbasis. Gegen; den
progressiven Steuerfuß wird von manchen Seiten angeführt, daß er
in höherem Maße zur Verheimlichung des Einkommens verleitet.
Das kann von psychologischem Standpunkte auch nicht geleugnet
werden. Praktisch kommen hier aber doch verschiedene Momente
in Betracht. So verweist auch Seligman auf die Tatsache, daß
in Amerika bei proportionalem Steuerfuß der Steuerbetrug viel
häufiger ist, als in der Schweiz, bei progressivem.
11. Kapitalflucht. Von manchen Seiten befürchtet man von
dem progressiven Steuerfuß auch die Auswanderung der Kapitalien,
die Abnahme des Triebes zur Vermögensbildung, die Ungerechtigkeiten
 der Parteiregierungen, was jedoch nur dann eintritt, wenn
die Progression eine exzessive wäre.
12. Ergänzung zu denindirekten Steuern. Als Argu-*)
 Von neuern Finanztheoretikern nimmt Stamp gegen Taussig für
obige Argumentation Stellung. „I feel the doctrine adopted by some modern
writers that progressive taxation finds its true theoretical justification or basis
in the obligation of the State to rectify inequalities in distribution is partly
illogical and considerably over-emphasized“ (the fundamental principles of taxation
 London 1923 S. 175. Dagegen Taussig: The courageous advocates of
progression base their views precisely on the ground that the existing social
order is not perfect and that taxation should be one of the instruments for
amendinez it (a. a. 0.).

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