14 1. Buch. KEinleitende Lehren.
2. Griechenland. Wir wollen nun im einzelnen die Ge-
staltungen bei den wichtigeren Kulturvölkern kurz ins Auge fassen.
Böckh‘) weist darauf hin, daß wenn auch Staatsumwälzungen in
Griechenland nicht, wie in neuerer Zeit, mit finanziellen Bedräng-
nissen zusammenhingen, und wenn auch in Athen kein eigener
Archon an der Spitze der Finanzverwaltung stand, trotzdem die
Finanzverwaltung als einer der wichtigsten Zweige der öffentlichen
Geschäfte angesehen wurde. Schon gab es Staatsmänner, die sich
ausschließlich mit den finanziellen Angelegenheiten befaßten und
alle großen Demagogen suchten mittelbaren oder unmittelbaren Ein-
fluß darauf zu erhalten. Die schlechten Finanzeinrichtungen trugen
auch wesentlich zum Untergang Athens bei. Die Ausgaben des
athenischen Staates waren namentlich folgende: Aufwand für Bau-
werke, Polizei, Feste, Spenden an das Volk, Sold in Friedenszeiten,
Armenunterstützung, öffentliche Belohnungen, Heer und Flotte,
Kriege. In der Urzeit des griechischen Staates beschränkten sich
die Staatsbedürfnisse auf den Unterhalt des Fürsten und auf die
den Göttern gebrachten Opfer. Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse
standen Ländereien und deren Erträge zur Verfügung. Bei Bauten
und Kriegen wurde das ganze Volk in Anspruch genommen und
Geldleistungen wurden nicht beansprucht. Mit der Entwicklung
größerer Staatstätigkeit aber wurde auch regelmäßige Besteuerung
notwendig, denn wenn auch mit dem Siege der Demokratie die
Kosten des königlichen Haushaltes wegfielen, um so größere Kosten
verursachte die Verpflegung des Volkes und die Belohnung seiner
öffentlichen Funktionen. Im fünften Jahrhundert waren die Staats-
domänen schon sehr zusammengeschrumpft; größere Bedeutung
hatten die Bergwerke. Direkte Steuern in der Form von Natural-
leistungen werden schon von Homer erwähnt und mit der Tyrannis
wird die Steuer zur regelmäßigen Einnahmequelle. Die Demokratie
macht die direkten Steuern wieder zur außerordentlichen Einnahme-
quelle. Nichts widersprach so sehr dem Geiste der Freiheit — sagt
Böckh!) — wie die persönliche Steuer. Nicht vom Körper,
sondern vom Vermögen müsse gesteuert werden, aber auch das
Vermögen der Bürger wurde nur im Notfall besteuert oder unter
einer ehrenvollen Form. Diesen Charakter besaßen die Liturgien,
insbesondere die Triarchie, die Last der Ausstattung von Kriegs-
schiffen, die Choregie, Bestreitung des Aufwandes für die öffent-
lichen Feste und Spiele, endlich die Vermögenssteuer. Hierzu
kamen, wenn auch nur ausnahmsweise, Anlehen, in- und ausländische,
?) Staatshaushaltung der Athener. 3. Aufl. Berlin 1886.