Full text: Finanzwissenschaft

14 1. Buch. KEinleitende Lehren. 
2. Griechenland. Wir wollen nun im einzelnen die Ge- 
staltungen bei den wichtigeren Kulturvölkern kurz ins Auge fassen. 
Böckh‘) weist darauf hin, daß wenn auch Staatsumwälzungen in 
Griechenland nicht, wie in neuerer Zeit, mit finanziellen Bedräng- 
nissen zusammenhingen, und wenn auch in Athen kein eigener 
Archon an der Spitze der Finanzverwaltung stand, trotzdem die 
Finanzverwaltung als einer der wichtigsten Zweige der öffentlichen 
Geschäfte angesehen wurde. Schon gab es Staatsmänner, die sich 
ausschließlich mit den finanziellen Angelegenheiten befaßten und 
alle großen Demagogen suchten mittelbaren oder unmittelbaren Ein- 
fluß darauf zu erhalten. Die schlechten Finanzeinrichtungen trugen 
auch wesentlich zum Untergang Athens bei. Die Ausgaben des 
athenischen Staates waren namentlich folgende: Aufwand für Bau- 
werke, Polizei, Feste, Spenden an das Volk, Sold in Friedenszeiten, 
Armenunterstützung, öffentliche Belohnungen, Heer und Flotte, 
Kriege. In der Urzeit des griechischen Staates beschränkten sich 
die Staatsbedürfnisse auf den Unterhalt des Fürsten und auf die 
den Göttern gebrachten Opfer. Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse 
standen Ländereien und deren Erträge zur Verfügung. Bei Bauten 
und Kriegen wurde das ganze Volk in Anspruch genommen und 
Geldleistungen wurden nicht beansprucht. Mit der Entwicklung 
größerer Staatstätigkeit aber wurde auch regelmäßige Besteuerung 
notwendig, denn wenn auch mit dem Siege der Demokratie die 
Kosten des königlichen Haushaltes wegfielen, um so größere Kosten 
verursachte die Verpflegung des Volkes und die Belohnung seiner 
öffentlichen Funktionen. Im fünften Jahrhundert waren die Staats- 
domänen schon sehr zusammengeschrumpft; größere Bedeutung 
hatten die Bergwerke. Direkte Steuern in der Form von Natural- 
leistungen werden schon von Homer erwähnt und mit der Tyrannis 
wird die Steuer zur regelmäßigen Einnahmequelle. Die Demokratie 
macht die direkten Steuern wieder zur außerordentlichen Einnahme- 
quelle. Nichts widersprach so sehr dem Geiste der Freiheit — sagt 
Böckh!) — wie die persönliche Steuer. Nicht vom Körper, 
sondern vom Vermögen müsse gesteuert werden, aber auch das 
Vermögen der Bürger wurde nur im Notfall besteuert oder unter 
einer ehrenvollen Form. Diesen Charakter besaßen die Liturgien, 
insbesondere die Triarchie, die Last der Ausstattung von Kriegs- 
schiffen, die Choregie, Bestreitung des Aufwandes für die öffent- 
lichen Feste und Spiele, endlich die Vermögenssteuer. Hierzu 
kamen, wenn auch nur ausnahmsweise, Anlehen, in- und ausländische, 
?) Staatshaushaltung der Athener. 3. Aufl. Berlin 1886.
	        
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