Full text: Finanzwissenschaft

5 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
füllen, namentlich braucht daraus nicht ein Teil zur Schaffung von 
Vermögen verwendet zu werden, dieses muß auch diese Funktion 
erfüllen; jenes ist unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, dieses 
nicht, usw. Die Leistungsfähigkeit des aus Vermögen stammenden 
Einkommens ist daher in der Regel größer *). 
Doch begegnen wir auch Schriftstellern, die auch diese Form 
der Progression zurückweisen, so Vocke, Fuisting u. a. Im 
allgemeinen kann nach Vocke’s Ansicht das unfundierte Ein- 
kommen keine Steuerbegünstigung beanspruchen, weder ın der Form 
eines niedrigeren Steuerfußes, noch ini der Form einer KExtra- 
besteuerung des fundierten Einkommens (z. B. in Form einer Ver- 
mögenssteuer). Nur in einzelnen Fällen, auf Grund der geringeren 
Leistungsfähigkeit des Steuersubjektes kann das nicht fundierte 
Einkommen begünstigt werden. Denn es gibt viele Fälle des nicht 
fundierten Einkommens, in welchen dasselbe gar keine Begünstigung 
verdient. Es gibt nicht fundierte Einkommen, die so vollkommen 
gesichert sind, daß die betreffende Person von dem Zwang der 
Kapitalbildung zur Sicherheit ihrer Zukunft vollkommen befreit ist. 
In anderen Fällen wieder genießt dasselbe Individuum {fundiertes 
und unfundiertes Einkommen, auch hier ist die Kapitalbildung 
überflüssig. Das unfundierte Einkommen kann also nur dort eine 
Sonderbehandlung in Anspruch nehmen, wo zur Sicherung der Zu- 
kunft ein Teil des Einkommens zur Kapitalbildung verwendet 
werden muß. Doch kann auch hier wieder nicht jeder beliebige 
Teil des ersparten Einkommens die Begünstigung in Anspruch 
nehmen, denn dann könnten gerade die geeignetsten Steuerquellen 
der Besteuerung entgehen, sondern nur jener Betrag, welcher nötig 
ist, damit das Steuersubjekt sich für Krankheitsfall und für das 
Alter ein seinem beruflichen Einkommen gleiches Einkommen 
sichere, ebenso für den Todesfall seine Familie vor Armut bewahre 
und die Erziehungskosten der Kinder bis zu ihrem Heranwachsen 
decke. Da also die Fälle sehr verschieden sich gestalten, da in 
vielen Fällen fundiertes und unfundiertes Einkommen nicht getrennt 
werden können (Landwirtschaft, Gewerbe, Handel) verwirft Vocke 
die Unterscheidung auf Grund der Qualität der Steuerquellen, 
!) In seiner Finanzrede vom 28. April 1925 sagt der englische Finanz- 
minister Churchill: Der Unterschied zwischen der Lage des hochbezahlten 
Kopfarbeiters — gänzlich abhängig von seiner, der Erschöpfungsgefahr ausgesetzten, 
geistigen Arbeit, mit einem vollständig von seiner Gesundheit abhängigen Ein- 
kommen, und in seiner Fürsorge für Weib und Kind gänzlich beschränkt auf 
bei Lebzeiten aufgebaute Versicherungsfonds — und der Lage des Besitzers des 
gleichen Einkommens aus Kapitalsanlagen ist zu offensichtlich, um noch weiterer 
Erörterung zu bedürfen Inhülsen, Finanzarchiv, 1925, II. Bd. S. 136). 
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