Full text: Finanzwissenschaft

B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. Sul 
sondern tritt dafür ein, daß die die Steuerkraft mindernden Um- 
stände, dort wo dies gerechtfertigt ist, in Rücksicht gezogen werden. 
Für diese Auffassung kann noch das Argument angeführt werden; 
daß die stärkere Besteuerung des fundierten Einkommens das 
Streben nach Kapitalsbildung schwächen könnte. Dann bietet 
das aus Vermögen stammende Einkommen vom Standpunkte der 
Besteuerung den großen Vorteil, daß derjenige, der Vermögen an- 
sammelt, dem Staate dauernde Steuerquellen schafft. Freilich sollen 
deshalb die Vorzüge des fundierten Einkommens nicht geleugnet 
werden, selbst den großen, aber unfundierten Einkommen gegen- 
über, und eine gewisse Verschärfung des Steuerfußes rechtfertigt 
nicht nur das „noblesse oblige“, wonach das Vermögen größere 
Pflichten übernehmen soll, sondern auch der Umstand, daß nach 
unten die sukzessive Wirkung nicht ausbleibt, wenn die gerechte 
Berücksichtigung der Vermögensunterschiede zum Ausdruck kommt). 
25. Verschiedenheit des Arbeitseinkommens. Auch 
die aus Arbeit, wirtschaftlicher Tätigkeit stammenden Einkommen 
sind ihrer Leistungsfähigkeit nach nicht vollkommen gleich. Vor 
allem gibt es aus persönlicher Tätigkeit stammende Einkommen von 
außerordentlicher Höhe. Es gibt persönliche Einkommen, die voll- 
ständig gesichert sind und solche die unsicher, unbeständig, wechselnd 
sind. Es gibt persönliche Einkommen, die auch für die Zeit der 
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Invalidität, Alter gesichert 
sind, und solche, die nur für die Zeit der Ausübung des Berufes 
zur Verfügung stehen. Auch weitere Unterschiede ergeben sich 
bei näherer Untersuchung der Verhältnisse, das hängt eben mit 
dem Reichtum des Lebens zusammen. Diese Unterschiede können 
gewisse Berücksichtigung bei dem Messen der subjektiven Leistungs- 
fähigkeit finden, eine Differenz im Steuerfuß würden sie doch kaum 
begründen, da in vielen Fällen den günstigen Momenten eines 
Arbeitszweiges im Vergleich zu anderen auch wieder ungünstige 
gegenüberstehen *%). 
26. Zweigliedriger Steuerfuß. Weltkrieg und Nach- 
kriegszeit mit ihren kolossalen finanziellen Anforderungen haben 
dahin geführt, daß bei einzelnen Steuerfußen die schärfste Progression 
in Anwendung kam, Steuerfuße bis nahe 100 Prozent. Es kann 
als unvermeidlich hingenommen werden, daß mit Rücksicht auf die 
exorbitanten Ansprüche, die sich überdies mit dem Streben nach 
’) Neuerdings weist auch Moll (a. a. 0. S. 156 ff.) auf die eminent bevor- 
zugte Lage des Besitzers von fundiertem Einkommen hin. 
? Pa auch Bredt, Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Leip- 
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