B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. Sul
sondern tritt dafür ein, daß die die Steuerkraft mindernden Um-
stände, dort wo dies gerechtfertigt ist, in Rücksicht gezogen werden.
Für diese Auffassung kann noch das Argument angeführt werden;
daß die stärkere Besteuerung des fundierten Einkommens das
Streben nach Kapitalsbildung schwächen könnte. Dann bietet
das aus Vermögen stammende Einkommen vom Standpunkte der
Besteuerung den großen Vorteil, daß derjenige, der Vermögen an-
sammelt, dem Staate dauernde Steuerquellen schafft. Freilich sollen
deshalb die Vorzüge des fundierten Einkommens nicht geleugnet
werden, selbst den großen, aber unfundierten Einkommen gegen-
über, und eine gewisse Verschärfung des Steuerfußes rechtfertigt
nicht nur das „noblesse oblige“, wonach das Vermögen größere
Pflichten übernehmen soll, sondern auch der Umstand, daß nach
unten die sukzessive Wirkung nicht ausbleibt, wenn die gerechte
Berücksichtigung der Vermögensunterschiede zum Ausdruck kommt).
25. Verschiedenheit des Arbeitseinkommens. Auch
die aus Arbeit, wirtschaftlicher Tätigkeit stammenden Einkommen
sind ihrer Leistungsfähigkeit nach nicht vollkommen gleich. Vor
allem gibt es aus persönlicher Tätigkeit stammende Einkommen von
außerordentlicher Höhe. Es gibt persönliche Einkommen, die voll-
ständig gesichert sind und solche die unsicher, unbeständig, wechselnd
sind. Es gibt persönliche Einkommen, die auch für die Zeit der
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Invalidität, Alter gesichert
sind, und solche, die nur für die Zeit der Ausübung des Berufes
zur Verfügung stehen. Auch weitere Unterschiede ergeben sich
bei näherer Untersuchung der Verhältnisse, das hängt eben mit
dem Reichtum des Lebens zusammen. Diese Unterschiede können
gewisse Berücksichtigung bei dem Messen der subjektiven Leistungs-
fähigkeit finden, eine Differenz im Steuerfuß würden sie doch kaum
begründen, da in vielen Fällen den günstigen Momenten eines
Arbeitszweiges im Vergleich zu anderen auch wieder ungünstige
gegenüberstehen *%).
26. Zweigliedriger Steuerfuß. Weltkrieg und Nach-
kriegszeit mit ihren kolossalen finanziellen Anforderungen haben
dahin geführt, daß bei einzelnen Steuerfußen die schärfste Progression
in Anwendung kam, Steuerfuße bis nahe 100 Prozent. Es kann
als unvermeidlich hingenommen werden, daß mit Rücksicht auf die
exorbitanten Ansprüche, die sich überdies mit dem Streben nach
’) Neuerdings weist auch Moll (a. a. 0. S. 156 ff.) auf die eminent bevor-
zugte Lage des Besitzers von fundiertem Einkommen hin.
? Pa auch Bredt, Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Leip-
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