B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Existenzminimums. 5309
über kann wieder von gegenteiliger Seite eingewendet werden, daß
der Staat selbst zu den dringendsten menschlichen Bedürfnissen
gehört, da der Kulturmensch außerhalb des Staates nicht zu
existieren vermag, zur Deckung der Staatsbedürfnisse müssen also
auch diejenigen Einkommen beitragen, die nur die ersten Lebensbedürfnisse
zu decken vermögen. Es stehen hier zwei unversöhnlich
scheinende Gegensätze einander gegenüber. Doch muß gesagt
werden, daß die Verletzung der letztangeführten Auffassung weniger
gefährlich ist. Es muß gewünscht werden, daß das allgemeine
Wohlbefinden auf solche Stufe steige, daß Jedermann zur Erhaltung
des Staates sein Scherflein beitragen könne... Wo dieser Zustand
nicht erreicht ist, dort sollen die kleinsten Einkommen, die nur zur
notdürftigen Befriedigung der Lebensbedürfnisse genügen, von der
Steuer befreit sein, von welchem Prinzip nur dann Abstand genommen
werden könnte, wenn sonst die Deckung der Staatsbedürfnisse
unmöglich wäre.
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums stützt sich außer den
angeführten Argumenten noch auf zwei Voraussetzungen. Erstens,
daß es sich hier nur um die Einkommensteuer handelt, da bei
Realsteuern die Steuerfreiheit des Existenzminimums rationell nicht
durchzuführen ist. Es handelt sich also hier um die Steuerfreiheit
bei den Personalsteuern als direkten Steuern, also natürlich nicht
um Steuerfreiheit bei den indirekten Steuern, den Verzehrungssteuern.
Dann ist die Steuerfreiheit des Existenzminimums bei den
Personalsteuern noch damit begründet, daß die kleinen Steuerkräfte
bei den Verzehrungssteuern in höherem Maße, ja oft progressiv in
Anspruch genommen werden, da die Verzehrungssteuern zum Teile
solche Gegenstände erfassen, die namentlich in der Konsumtion der
unteren Klassen eine große Rolle spielen und hier auch bei der
größeren Prolifikation die Zahl der Familienglieder durchschnittlich
größer ist als bei den wohlhabenderen Klassen. Jenes von Held
angeführte Gegenargument, daß die Besteuerung schon deshalb allgemein
sei, damit in jedem Staatsbürger das Pflichtgefühl sich entwickle,
ist kaum ernstlich zu nehmen.
2. Progression und Steuerfreiheit des Existenzminimums.
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums und die
progressive Besteuerung der höheren Einkommen sind Folgen desselben
Prinzipes, des Prinzips der gerechten Steuerverteilung. Trotzdem
werden beide Einrichtungen von den Autoren der Finanzwissenschaft
verschieden beurteilt. Roscher und Nasse sind konsequent
und verurteilen beide, ebenso Mayer und Vocke, die beide
billigen. Mill, Leroy-Beaulieu, Umpfenbach, Rössler
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