B. VH. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung. oJ
aber ‚nicht, daß die Überwälzung sich dem entsprechend gestaltet ?).
Bei den Ertragssteuern ‘bietet sich mehr weniger Gelegenheit zur
Überwälzung der Steuer, bei den Vermögens- und Einkommens-
steuern ist die Steuerüberwälzung fast ausgeschlossen. Einen Unter-
schied in der Geltendmachung der Steuerüberwälzung macht auch
der Umstand, wenn die besteuerten Elemente stärker belastet werden
als andere Quellen des Erwerbes; im ersteren Falle wird das Be-
streben sich energischer kundgeben; ob es ans Ziel kommt, ist je-
doch ganz unbestimmt. Es hängt hauptsächlich davon ab, wie leicht
oder schwer es ist, den ungünstigen Verhältnissen zu entgehen.
Darum wird die Steuerüberwälzung dem beweglichen Kapital leichter
gelingen, als dem unbeweglichen, dem kaufmännischen leichter als
dem industriellen, der Arbeit niederer Ordnung leichter als der
geistigen Arbeit, dem Kapital leichter als der Arbeit usw. Bei
Waren, die entbehrlich sind, ist die UÜberwälzung schwerer als bei
unentbehrlichen, bei vertretbaren schwerer als bei unvertretbaren,
bei durch die Konkurrenz vermehrbaren schwerer als bei anderen.
Ein Unterschied ergibt sich auch daraus, ob der Produzent mehr
weniger Herrschaft über den Markt besitzt oder nicht. Je mehr
der Markt durch Übereinkommen beeinflußt werden kann, um so
leichter gelingt die Überwälzung.
4. Schwierigkeiten bei der Steuerüberwälzung.
Auch praktisch ergeben sich bei der Steuerüberwälzung große
Schwierigkeiten, da der Steuerbetrag oft in sehr kleine Teile zer-
legt werden muß. Nehmen wir an, daß der Staat die Erwerbsteuer
von 10 auf 12 Prozent erhöht. Ein Kaufmann, der bisher 4000 Mark
Erwerbsteuer bezahlte, soll in Zukunft 4800 Mark bezahlen. Wenn
die Erwerbsteuer 10 Prozent beträgt, so entspricht die Steuer von
4000 Mark einem Einkommen von 40000 Mark, was beiläufig einen
Umsatz von 1 Million Mark voraussetzt. Wir wollen aber nur einen
Umsatz von 500000 Mark annehmen, auch dann unterliegt es keinem
Zweifel, daß die Verteilung der neuen Steuer im Betrage von
800 Mark auf diesen Umsatz resp. auf die einzelnen Umsätze, ein
Ding der Unmöglichkeit ist. Und was vom Kaufmanne gilt, das
gilt gleichermaßen vom Gewerbsmann, vom Rechtsanwalt, vom
Arzt, mit einem Worte, von allen Berufen, in denen die einzelnen
Leistungen keinen besonders hohen Wertbetrag repräsentieren.
Kine Ausnahme bilden jene Fälle, in denen einzelne Transaktionen
große Summen betragen. Die Theorie hat hier das Phänomen der
Dispersion vernachlässigt, den Umstand, daß bei der Aufteilung
’) Siehe Terhalle, Steuerlast und Steuerkraft (Jena 1921).
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