en 4. Buch. V. Teil. Die Steuern,
Kraft verloren geht. Demgegenüber hilft in dem angeführten Falle
nicht so sehr die eigentliche Überwälzung, als wohl die Abwälzung
oder Rückwälzung. Der Kaufmann kann weniger Hilfskräfte ver-
wenden, kann bei der Beleuchtung usw. sparen. Auf die Über-
wälzung kann dann gerechnet werden, wenn es sich um stärkere
Belastung handelt, um die Einführung von drückenden Steuern,
von drückenden Steuererhöhungen, von weiterer Belastung bereits
überlasteter Steuerquellen. Aber auch in diesem Falle kann sie
nur unter den oben angegebenen Redingungen gelingen.
Die Steuerüberwälzung greift zum Teil selbst bis in die nebe-
ligen Sphären des psychologischen Lebens hinüber. Es ließe sich
behaupten, daß jeder Mensch hinsichtlich des Einkommens gewisse
Aspirationen nährt. Wenn nun diese durch eine steuerliche Ver-
fügung gefährdet werden, so entsteht der Wunsch, die Last abzu-
wälzen, damit jene Aspiration realisiert werde. Nehmen wir z. B.
an, daß jemand ein Einkommen von 10000 Mark besitzt, und daß
er demgemäß seinen Standard gestaltete, von dem er nicht leicht
herabsteigen wollte. Wenn nun der Staat von diesem Einkommen
1000 Mark als Steuer wegnehmen würde, dann wird Jener jeden-
falls danach trachten, diese 1000 Mark abzuwälzen. Freilich ist es
noch eine Frage, ob dies gelingt. Wenn aber das Einkommen einer
Person seine Bedürfnisse weit übersteigt, dann werden die Uber-
wälzungsbestrebungen sich überhaupt kaum geltendmachen. Eine
wichtige Rolle spielt hier noch die Gleichheit der Steuerlast. Wenn
die verschiedenen Steuersubjekte eine gleiche Steuerlast tragen,
dann werden die Überwälzungsbestrebungen gleichfalls nicht zutage
treten, dagegen jedenfalls, wenn eines stärker besteuert ist als das
andere.
5. Richtung der Steuerüberwälzung. Die als Steuer-
überwälzung sich kundgebende Beeinflussung der Preise zeigt ver-
schiedene Gestaltungen. Der häufigste Fall ist die Überwälzung
in gerader Linie vom Produzenten auf den Konsumenten. Dies
ist die eigentliche Überwälzung, Die Überwälzung kann aber
auch in umgekehrter Richtung stattfinden, vom Konsumenten auf
den Produzenten. Dieser Fall der Überwälzung wird auch Rück-
wälzung genannt. So kann unter günstigen Umständen der
Mieter die auf ihn gelegte Steuer auf den Hausbesitzer abwälzen,
der Getreidekonsument den Getreidezoll auf den Produzenten usw.
Die Überwälzung kann sich wiederholen von Stelle zu Stelle und
wird so zur Fortwälzung. Von der Überwälzung unterscheidet
sich, wenn auch oft dahin gezählt, die Abwälzung. Es ist dies
die Erscheinung , wo das Steuersubjekt die Steuer nicht auf die
2904