II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. )
gab noch der Umstand, daß die Städte in geringerem Maße über
Grundbesitz verfügten und daß Industrie und Handel früher zum
Übergang von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft zwangen.
In den Städten entwickelte sich auch früher das Gemeingefühl.
All dies machte die entsprechendere Organisation dieses Finanz-
wesens sowie die Inanspruchnahme der schwierigeren Einnahme-
quellen, wie der Steuern, möglich. Darum begegnen wir in den
Städten neben sonstigen Einnahmequellen früh direkten Steuern,
namentlich Vermögenssteuern und noch mehr Verzehrungssteuern.
Städtische Unternehmungen, Zölle, Gebühren (Münze, städtische
Wage usw.) und Bußen nehmen früh ihren Platz ein. Im allge-
meinen machen die Städte infolge der erwähnten Umstände die
einzelnen historischen Studien des Finanzwesens rascher durch.
Wie sich der Haushalt eines Staates am Vorabende der wirt-
schaftlichen Neuzeit gestaltete, das beleuchten folgende Zahlen. Zur
Zeit der unblutigen Revolution, beim Tode Karls IL gestalteten
sich die Einnahmen des englischen Staates folgendermaßen: Drei
Haupteinnahmequellen, Accise, Zölle, Herdsteuer. Von der Gesamt-
einnahme von 1,4 Mill. Pfund Sterling fielen auf diese 1,3 Mill.
Die indirekten Steuern betrugen fast das Fünffache der direkten ').
In großen Zügen finden wir in den einzelnen Staaten denselben
Gang der Geschichte, wie ja zur Charakteristik der vorrevolutio-
nären Zeit, der Zeit der Feudalperiode, Tocqueville sagt: Von
den äußersten Grenzen Polens bis zum irischen Meere ist alles
sich gleich). Darum fügen wir nur einige spezielle Daten für
Ungarn bei.
5. Ungarn. Die historische Entwicklung des Staatshaushaltes
in Ungarn zeigen uns folgende Daten. Vor Errichtung des König-
tums durch Stefan d. H. bildeten die Früchte eines Teiles der
eroberten Ländereien und ‘die Kriegsbeute die ersten Staatsein-
nahmen. Auch in der ersten Zeit des Königtums waren Grund-
besitz, Bußgelder und Heimfall die Einnahmen des Fiskus. Hierzu
kam, wie es scheint schon unter Stefan d. H., eine Steuer aus Anlaß
von Verkäufen. Unter Bela I. wurde das Zollgeld eingeführt. Auch
Ladislaus d. H. und Coloman vermehrten auf verschiedene Weise
die staatlichen Einkommen. Wie es scheint, wurde unter Coloman
auch die erste direkte Steuer, das Herdgeld, eingeführt ®). Jeder
') Macaulay, History of England (Tauchnitz edition I S. 282).
?) Das alte Staatswesen. Leipzig 1857. S. 13.
%) Nach einzelnen Historikern schon vor Coloman eingeführt (Höman,
az elsö ällami egyenes adö — die erste staatliche direkte Steuer — Törteneti
Szemle) Historische Revue I S. 186.
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
A
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