Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. ) 
gab noch der Umstand, daß die Städte in geringerem Maße über 
Grundbesitz verfügten und daß Industrie und Handel früher zum 
Übergang von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft zwangen. 
In den Städten entwickelte sich auch früher das Gemeingefühl. 
All dies machte die entsprechendere Organisation dieses Finanz- 
wesens sowie die Inanspruchnahme der schwierigeren Einnahme- 
quellen, wie der Steuern, möglich. Darum begegnen wir in den 
Städten neben sonstigen Einnahmequellen früh direkten Steuern, 
namentlich Vermögenssteuern und noch mehr Verzehrungssteuern. 
Städtische Unternehmungen, Zölle, Gebühren (Münze, städtische 
Wage usw.) und Bußen nehmen früh ihren Platz ein. Im allge- 
meinen machen die Städte infolge der erwähnten Umstände die 
einzelnen historischen Studien des Finanzwesens rascher durch. 
Wie sich der Haushalt eines Staates am Vorabende der wirt- 
schaftlichen Neuzeit gestaltete, das beleuchten folgende Zahlen. Zur 
Zeit der unblutigen Revolution, beim Tode Karls IL gestalteten 
sich die Einnahmen des englischen Staates folgendermaßen: Drei 
Haupteinnahmequellen, Accise, Zölle, Herdsteuer. Von der Gesamt- 
einnahme von 1,4 Mill. Pfund Sterling fielen auf diese 1,3 Mill. 
Die indirekten Steuern betrugen fast das Fünffache der direkten '). 
In großen Zügen finden wir in den einzelnen Staaten denselben 
Gang der Geschichte, wie ja zur Charakteristik der vorrevolutio- 
nären Zeit, der Zeit der Feudalperiode, Tocqueville sagt: Von 
den äußersten Grenzen Polens bis zum irischen Meere ist alles 
sich gleich). Darum fügen wir nur einige spezielle Daten für 
Ungarn bei. 
5. Ungarn. Die historische Entwicklung des Staatshaushaltes 
in Ungarn zeigen uns folgende Daten. Vor Errichtung des König- 
tums durch Stefan d. H. bildeten die Früchte eines Teiles der 
eroberten Ländereien und ‘die Kriegsbeute die ersten Staatsein- 
nahmen. Auch in der ersten Zeit des Königtums waren Grund- 
besitz, Bußgelder und Heimfall die Einnahmen des Fiskus. Hierzu 
kam, wie es scheint schon unter Stefan d. H., eine Steuer aus Anlaß 
von Verkäufen. Unter Bela I. wurde das Zollgeld eingeführt. Auch 
Ladislaus d. H. und Coloman vermehrten auf verschiedene Weise 
die staatlichen Einkommen. Wie es scheint, wurde unter Coloman 
auch die erste direkte Steuer, das Herdgeld, eingeführt ®). Jeder 
') Macaulay, History of England (Tauchnitz edition I S. 282). 
?) Das alte Staatswesen. Leipzig 1857. S. 13. 
%) Nach einzelnen Historikern schon vor Coloman eingeführt (Höman, 
az elsö ällami egyenes adö — die erste staatliche direkte Steuer — Törteneti 
Szemle) Historische Revue I S. 186. 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 
A 
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