C. III. Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. 355
wicklung der Erbschaftssteuer. Die Wichtigkeit dieser Reformen
besteht in der Minderung der Lasten der unteren Klassen, größerer
Inanspruchnahme der oberen Klassen, Verdrängung der indirekten
durch die direkten Steuern und Befreiung der wirtschaftlichen
Tätigkeit der Nation von allen Beschränkungen.
Wir sehen hieraus, daß in England volkswirtschaftliche und
finanzielle Reformen parallel gehen und dies zeigt sich auch in der
Bewegung, welche die Frage der Selbstverwaltung und ihrer Lasten
gemeinsam mit der Grundbesitzfrage lösen will. Von 1822 bis in
die Mitte der 80er Jahre wurden die indirekten Steuern um etwa
800 Millionen Mark herabgesetzt. Die finanziellen Reformen bieten
immer neue Erleichterungen, welche die Lasten der Staatsbürger
mit vielen hundert Millionen vermindern. Die Einkommensteuer
wird mehr und mehr das Rückgrat der Besteuerung, welche mit
der in dem wechselnden Steuerfuß wurzelnden großen Beweglichkeit
gegenüber den wechselnden Bedürfnissen des Staatshaushaltes die
größte Akkommodationsfähigkeit beweist. Dabei rechnet sie mit der
Natur der Einkommens- und Vermögensverteilung und bringt in
einer mäßigen Progression deren Einfluß auf die Leistungsfähigkeit
zum Ausdruck. Ein charakteristischer Zug der englischen Steuer-
politik besteht auch darin, daß sie immer die Harmonie mit den
herrschenden volkswirtschaftlichen Verhältnissen suchte und fand.
2. Frankreich. Nicht so günstig ist das Bild, das Frank-
reichs Steuerpolitik zeigt. Die neuere Periode der Steuertheorie
hängt enge mit dem Auftreten des Physiokratismus zusammen.
Diese Schule verkündet richtigere Prinzipien und die französische
Revolution macht Anstrengung zur Verwirklichung dieser Prinzipien.
Das Steuersystem soll möglichst einfach, allgemein, gerecht, pro-
portionell, verfassungsmäßig, klar, bequem sein, ein großer Teil der
indirekten Steuern soll abgeschafft werden, die Besteuerung soll
auf die Basis der direkten Steuern gelegt werden. Dies war das
steuerliche Programm der Revolution. Von den direkten Steuern
wurden zwei Typen angenommen, zur Besteuerung des aus dem
unbeweglichen Vermögen stammenden Einkommens die Grundsteuer,
zur Besteuerung des aus persönlicher Tätigkeit und aus beweglichem
Vermögen stammenden Einkommens die persönliche und mobile
Steuer (impöt personnel et mobilier), welche aber gleichfalls auf
sachlichen Momenten beruhte, auf der Wohnung. Hierzu kam noch
die Patentsteuer und die Tür- und Fenstersteuer als direkte Steuern.
Dies war das Steuersystem der Revolution, welches also das Schwer-
gewicht auf die direkten Steuern legte. Aber die rationelleren
Traditionen des Physiokratismus gerieten bald in Vergessenheit:
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