C. II. Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. 3539
Einführung der Einkommensteuer. Seitdem stand die Reform der
direkten Steuern fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, zum
Teil unter dem Einflusse der sozialpolitischen Forderungen. Die
Reform kommt am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Durch-
führung der allgemeinen persönlichen Einkommensteuer zur Ver-
wirklichung.
6. Ungarn. Eine selbständige Steuerpolitik kommt in Ungarn
erst nach dem Jahre 1867 zur Geltung. Damals bestand in Ungarn
das österreichische Steuersystem und bei dem konservativen Charakter
des Staatshaushaltes mußte dieses System noch eine Zeitlang. auf-
recht erhalten bleiben. Die kolossale Steigerung der Staatsbedürf-
nisse, die im Budget zutage tretenden ansehnlichen Defizite, die den
Haushalt schwer belastenden Zinsengarantien der subventionierten
Bahnen, die mit der raschen Zunahme der Staatsschulden wachsende
Zinsenlast konnten vorderhand kein anderes Resultat haben, als daß
mit Außerachtlassung jedes höheren Gesichtspunktes die Steigerung
der Einnahmen und deren Sicherung angestrebt werde. Unter
solchen Voraussetzungen wurde die erste Steuerreform im Jahre 1875
durchgesetzt, welche sich mit der Einführung einiger neuer Steuern
und mit der Revision des Grundsteuerkatasters begnügte, ohne die
großen Fehler des Steuersystems radikal zu beheben. Ja in manchen
Punkten zeigte sich eine grobe Verletzung des Prinzipes der Steuer-
gerechtigkeit. Auf die Reform der direkten Steuern folgte in den
80er Jahren die Reform der indirekten Steuern. Endlich kam im
Jahre 1909 die große Steuerreform: Einführung der Einkommen-
steuer mit steuerfreiem Existenzminimum und progressivem Steuer-
fuß und Revision der bestehenden direkten Steuern, nachdem die
Ertragssteuern beibehalten wurden.
7. Neuere Gestaltung. Für die Steuerpolitik der Nach-
kriegszeit hält Seligman für charakteristisch, daß die Steuern in
immer höherem Maße auf das Vermögen gelegt und die unteren
Klassen im Geiste demokratischer Gerechtigkeit verschont werden.
Charakteristisch für die neuere Gestaltung des Steuerwesens
in der Nachkriegszeit ist ferner, daß aus der großen Gruppe der
Erwerbssteuern und der Verkehrssteuern einzelne wichtige Steuer-
arten herausgehoben und selbständig gestaltet werden, so bei der
Erwerbssteuer die Gesellschaftssteuer, Versicherungssteuer, bei der
Verkehrs- bzw. Umsatzsteuer die Kapitalverkehrssteuer, die Grund-
erwerbssteuer, die Börsenumsatzsteuer usw. Diese Spezialisierung
wird wahrscheinlich noch fortschreiten und sich auch bei anderen
Steuerarten geltend machen.
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