Full text: Finanzwissenschaft

C. II. Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. 3539 
Einführung der Einkommensteuer. Seitdem stand die Reform der 
direkten Steuern fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, zum 
Teil unter dem Einflusse der sozialpolitischen Forderungen. Die 
Reform kommt am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Durch- 
führung der allgemeinen persönlichen Einkommensteuer zur Ver- 
wirklichung. 
6. Ungarn. Eine selbständige Steuerpolitik kommt in Ungarn 
erst nach dem Jahre 1867 zur Geltung. Damals bestand in Ungarn 
das österreichische Steuersystem und bei dem konservativen Charakter 
des Staatshaushaltes mußte dieses System noch eine Zeitlang. auf- 
recht erhalten bleiben. Die kolossale Steigerung der Staatsbedürf- 
nisse, die im Budget zutage tretenden ansehnlichen Defizite, die den 
Haushalt schwer belastenden Zinsengarantien der subventionierten 
Bahnen, die mit der raschen Zunahme der Staatsschulden wachsende 
Zinsenlast konnten vorderhand kein anderes Resultat haben, als daß 
mit Außerachtlassung jedes höheren Gesichtspunktes die Steigerung 
der Einnahmen und deren Sicherung angestrebt werde. Unter 
solchen Voraussetzungen wurde die erste Steuerreform im Jahre 1875 
durchgesetzt, welche sich mit der Einführung einiger neuer Steuern 
und mit der Revision des Grundsteuerkatasters begnügte, ohne die 
großen Fehler des Steuersystems radikal zu beheben. Ja in manchen 
Punkten zeigte sich eine grobe Verletzung des Prinzipes der Steuer- 
gerechtigkeit. Auf die Reform der direkten Steuern folgte in den 
80er Jahren die Reform der indirekten Steuern. Endlich kam im 
Jahre 1909 die große Steuerreform: Einführung der Einkommen- 
steuer mit steuerfreiem Existenzminimum und progressivem Steuer- 
fuß und Revision der bestehenden direkten Steuern, nachdem die 
Ertragssteuern beibehalten wurden. 
7. Neuere Gestaltung. Für die Steuerpolitik der Nach- 
kriegszeit hält Seligman für charakteristisch, daß die Steuern in 
immer höherem Maße auf das Vermögen gelegt und die unteren 
Klassen im Geiste demokratischer Gerechtigkeit verschont werden. 
Charakteristisch für die neuere Gestaltung des Steuerwesens 
in der Nachkriegszeit ist ferner, daß aus der großen Gruppe der 
Erwerbssteuern und der Verkehrssteuern einzelne wichtige Steuer- 
arten herausgehoben und selbständig gestaltet werden, so bei der 
Erwerbssteuer die Gesellschaftssteuer, Versicherungssteuer, bei der 
Verkehrs- bzw. Umsatzsteuer die Kapitalverkehrssteuer, die Grund- 
erwerbssteuer, die Börsenumsatzsteuer usw. Diese Spezialisierung 
wird wahrscheinlich noch fortschreiten und sich auch bei anderen 
Steuerarten geltend machen. 
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