Full text : Finanzwissenschaft

C. II. Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. 3539
Einführung der Einkommensteuer. Seitdem stand die Reform der
direkten Steuern fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, zum
Teil unter dem Einflusse der sozialpolitischen Forderungen. Die
Reform kommt am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Durchführung
 der allgemeinen persönlichen Einkommensteuer zur Verwirklichung.

6. Ungarn. Eine selbständige Steuerpolitik kommt in Ungarn
erst nach dem Jahre 1867 zur Geltung. Damals bestand in Ungarn
das österreichische Steuersystem und bei dem konservativen Charakter
des Staatshaushaltes mußte dieses System noch eine Zeitlang. aufrecht
 erhalten bleiben. Die kolossale Steigerung der Staatsbedürfnisse,
 die im Budget zutage tretenden ansehnlichen Defizite, die den
Haushalt schwer belastenden Zinsengarantien der subventionierten
Bahnen, die mit der raschen Zunahme der Staatsschulden wachsende
Zinsenlast konnten vorderhand kein anderes Resultat haben, als daß
mit Außerachtlassung jedes höheren Gesichtspunktes die Steigerung
der Einnahmen und deren Sicherung angestrebt werde. Unter
solchen Voraussetzungen wurde die erste Steuerreform im Jahre 1875
durchgesetzt, welche sich mit der Einführung einiger neuer Steuern
und mit der Revision des Grundsteuerkatasters begnügte, ohne die
großen Fehler des Steuersystems radikal zu beheben. Ja in manchen
Punkten zeigte sich eine grobe Verletzung des Prinzipes der Steuergerechtigkeit.
 Auf die Reform der direkten Steuern folgte in den
80er Jahren die Reform der indirekten Steuern. Endlich kam im
Jahre 1909 die große Steuerreform: Einführung der Einkommensteuer
 mit steuerfreiem Existenzminimum und progressivem Steuerfuß
 und Revision der bestehenden direkten Steuern, nachdem die
Ertragssteuern beibehalten wurden.
7. Neuere Gestaltung. Für die Steuerpolitik der Nachkriegszeit
 hält Seligman für charakteristisch, daß die Steuern in
immer höherem Maße auf das Vermögen gelegt und die unteren
Klassen im Geiste demokratischer Gerechtigkeit verschont werden.
Charakteristisch für die neuere Gestaltung des Steuerwesens
in der Nachkriegszeit ist ferner, daß aus der großen Gruppe der
Erwerbssteuern und der Verkehrssteuern einzelne wichtige Steuerarten
 herausgehoben und selbständig gestaltet werden, so bei der
Erwerbssteuer die Gesellschaftssteuer, Versicherungssteuer, bei der
Verkehrs- bzw. Umsatzsteuer die Kapitalverkehrssteuer, die Grunderwerbssteuer,
 die Börsenumsatzsteuer usw. Diese Spezialisierung
wird wahrscheinlich noch fortschreiten und sich auch bei anderen
Steuerarten geltend machen.

D9*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.