Full text : Die deutsche Hausindustrie

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i.  Kap.:  Begriff  und  Einteilung  der  Hausinduftrie

Rlärung  in  der  „Arbeit  zu  Haufe“ohne  welche  nun  einmal  fowohl  für  den
gewöhnlichen  Sprachgebrauch  wie  für  den  beobachtenden  und  denkenden
Nationalökonomen  die  Hausinduftrie  fchwer  vorftellbar  ift.
Den  Begriff  „Arbeit  im  eignen  Haufe“  haben  wir  dahin  erweitert,  da(z  darunter ­
  auch  Arbeit  im  Raume  eines  D  r  i  11  e  n  zu  verftehen  ift.  Es
kommt  nämlich  nicht  feiten  vor,  dafz  Heimarbeiter,  die  felbft  in  ihrer  Wohnung
—  oft  haben  pe  nur  eine  Schlafftelle  —  keinen  geeigneten  Raum  für  ihre  Arbeit
finden,  einen  Platz  mieten  im  Raume  eines  Dritten,  wo  |ie  mit  andern  Heimarbeitern ­
  zufammen  arbeiten,  aber  unabhängig  von  ihnen,  für  fich  und  auf
eigne  Rechnung.  Es  find  dies  die  fogenannten  Platz-  oder  Sitzgefellen,  die
namentlich  im  Schneidergewerbe  häufig  find.  Wo  die  Betriebsmittel  in  der
eignen  Wohnung,  fei  es  aus  Mangel  an  Geld  oder  an  Raum,  fehlen,  ftellt  fich
ein  neuer  Grund  für  den  Heimarbeiter  ein,  feine  Arbeit  in  einen  fremden  Raum
zu  verlegen.  Er  mietet  fich  einen  Platz  an  einer  Stickmafchine  oder  einem  Webftuhl
  und  führt  dort  feine  Arbeitsaufträge  felbftändig  aus,  ohne  mit  den  im
felben  Raum  befchäftigten  Kollegen  in  eine  Arbeitsgemeinfchaft  einzutreten.
Andere  wollen  die  mechanifche  Triebkraft  ausnutzen,  die  in  einem  fremden
Raume  zur  Verfügung  fteht.  Beifpiele  dafür  bieten  die  Solinger  Mefferfchleiferei
und  die  Barmer  Riemendreherei.  —  Diefe  und  ähnliche  Fälle  können  wir  mit
Recht  unter  dem  Begriff  „Arbeit  im  eignen  Haufe“  fubfumieren.  In  all  diefen
Fällen  würde  der  Heimarbeiter  die  Arbeit  im  eignen  Heim  beibehalten,  wenn
es  ihm  möglich  oder  von  gleichem  wirtfchaftlichen  Nutzen  wäre.  Er  fucht  notgedrungen ­
  einen  fremden  Arbeitsraum  auf,  ohne  die  Eigentümlichkeiten  der
Hausarbeit,  Selbftändigkeit,  Ifolierung,  abzuftre'fen.
Wir  glauben,  dafz  die  gegebene  Definition  der  Hausinduftrie  den  Forderungen,
die  man  billigerweife  an  eine  Definition  ftellen  kann,  gerecht  wird.  Sic  charakterifiert
  die  Hausinduftrie  zunächft  als  eine  gewerbliche  Tätigkeit.
Das  wäre  dann  der  Gattungsbegriff,  den  fie  mit  Handwerk  und  Induftrie  gemeinfam
  hat.  Der  eigenartige  Abfatz  ihrer  Produkte  aber,  der  an  zweiter  Stelle
betont  wird,  fcheidet  fie  von  ihrem  einen  Grenzgebiete,  dem  Handwerk,  und
die  daneben  betonte  „Tätigkeit  zu  Haufe“  fcheidet  fie  von  ihrem  andern  Grenzgebiet, ­
  der  Fabrik.
Zu  den  vielerlei  äufzern  Merkmalen,  die  an  der  Hausinduftrie  beobachtet
find,  verhalten  fich  unfere  beiden  Wefensmomente  wie  die  Urfache  zur  Wirkung, ­
  wie  das  Allgemeine  und  Typifche  zum  Befondern  und  Zufälligen.
Es  ift  nichts  Seltenes,  dafz  eine  Definition,  die  eine  wirtfchaftliche  Erfcheinung
  feftzuhalten  fucht,  auf  Einzelfälle  angewendet,  fich  als
nicht  ganz  zutreffend  erweift:  hier  ift  fie  zu  eng,  dort  zu  weit.  So  ift  es  erft.
            
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