Full text: Finanzwissenschaft

D. II. Abschnitt. Ertragssteuern. 5.0 
steuern mit Zunahme des Nationaleinkommens die Staatseinnahmen 
automatisch und parallel anwachsen ohne Erhöhung des Steuerfußes. 
Die Erhöhung des Steuerfußes ist aber immer eine schwierige 
Maßregel, da die Steigerung des Steuerfußes von den verschiedenen 
Steuersubjekten in verschiedenem Grade empfunden wird, je nach- 
dem die Steuerlast durch Dekapitalisierung bereits amortisiert ist 
oder nicht. Die Erhöhung des Steuerfußes bei einzelnen Ver- 
mögenskategorien bedeutet immer eine Wertminderung im Ver- 
gleiche zu anderen Vermögenskategorien, bedeutet, wenn es sich 
um solche Gegenstände, wie Grund und Boden, Häuser usw. handelt, 
eine bedeutende Wertminderung des gesamten Nationalvermögens. 
Ein Nachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß die Schulden 
nicht in Betracht gezogen werden können, was wieder große Un- 
gleichheiten in der Steuerlast verursacht. Bei steigender Ver- 
schuldung des Grundbesitzes besitzt dieser Umstand große Wichtig- 
keit. Folge dieser Tatsache ist ferner die Erschwerung der Inan- 
spruchnahme des Kredits, was wieder den Fortschritt der Wirtschaft 
und den erfolgreichen Kampf der Schwächeren erschwert. Ein 
Hauptnachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß nicht der 
wirkliche, sondern bloß der durchschnittliche Ertrag in Betracht 
gezogen wird, von dem das tatsächliche, nicht von ganz allgemeinen 
Voraussetzungen ausgehende, nach oben uud unten wesentlich ab- 
weichen kann. Ganz abgesehen davon, daß in den meisten Fällen 
das immense statistische Material, welches die Berechnungen er- 
fordern, weder in ihrer nötigen Vollständigkeit, noch in ihrer 
Gleichmäßigkeit zu gewinnen sind. Als System, welches verschiedene 
Steuern vereinigt, zeigt das Ertragssteuersystem den Nachteil, daß 
zwischen den einzelnen Steuerarten das Prinzip der verhältnis- 
mäßigen Besteuerung kaum durchzuführen ist, weshalb bald von 
seite der ländlichen, bald von seite der städtischen Produktions- 
zweige Klage erschallt, was den Antagonismus zwischen Stadt und 
Land nur zu steigern vermag. 
Hierauf weist auch Neumann hin, der namentlich folgende 
Nachteile der Ertragssteuern hervorhebt: a) mit der Steigerung der 
Steuerlast wird die gerechte Aufteilung derselben nach den einzelnen 
Beschäftigungszweigen fast zur Unmöglichkeit, woraus Interessen- 
kämpfe namentlich zwischen Stadt und Land entstehen; b) selbst 
bei einem vollkommenen Ertragssteuersystem werden gewisse Ein- 
kommen der Besteuerung entgehen. Held behauptet, daß die 
Ertragssteuer eine Enteignung ist, weil der Staat, noch ehe das 
Individuum aus der Ertragsquelle Einkommen genossen hätte, seine 
Hand auf einen Teil des Ertrags legt und nur das bildet das Ein- 
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