Wal 1. Buch. KEinleitende Lehren.
Wissenschaft von der Volkswirtschaftslehre loslöste und entwickelte,
werden wir kurz auseinandersetzen *).
2. Altertum und Mittelalter. Jede Wissenschaft wächst
in der ersten Periode ihrer Pflege im Schoße einer anderen Wissen-
schaft groß und gelangt erst später zur Selbständigkeit. Dies gilt
auch von der Staatshaushaltslehre, der Finanzwissenschaft. Einzelne
Gedanken bezüglich des Staatshaushaltes entdecken wir schon früh
bei Schriftstellern, die mit den Fragen des Staates, der Wirtschaft
sich beschäftigen, die übrigens selbst lange Zeit auf fremden Ge-
filden gedeihen. Im Altertum finden wir namentlich bei Ari-
stoteles und Xenophon die ersten Spuren finanziellen Den-
kens. Im Mittelalter können wir namentlich Thomas von
Aquino als den Vertreter einiger wichtiger Grundsätze betrachten.
So verkündet er die Berechtigung der Besteuerung, doch betrachtet
er die Steuer bloß als außerordentliche Einnahmequelle; dabei legt
er dem Staatsschatze großes Gewicht bei, welcher vor Schulden-
machen schützt, dem er sehr abgeneigt ist. Aus dem 14. Jahr-
hundert läßt sich schon eine Reihe namentlich italienischer Schrift-
steller erwähnen, die sich mit den Problemen der Staatswirtschaft
beschäftigen. Schon werden so schwierige Fragen, wie die Steuer-
progression, die Besteuerung des Vermögens, die Frage der direkten
und indirekten Steuern, die Besteuerung des unbeweglichen und
beweglichen Vermögens pro und contra behandelt. Mit der Neuzeit
wird der Pflege. der Finanzwissenschaft größere Aufmerksamkeit
zuteil. Nach und nach wird die Wichtigkeit der Besteuerung als
Staatseinnahmequelle erkannt und damit reift die Erkenntnis, daß
der Wohlstand des Volkes und der Staatshaushalt in engem Zu-
sammenhang stehen (Fromenteau, Carafa, Forbonnais).
In dieser Periode vertreten namentlich Bodinus, Bezold, Bor-
nitius, Faust, Wesembecius usw. die Wissenschaft, die dann
Puffendorf, vor allem aber Seckendorff, Klock, Justi
und Sonnenfels zu höherer Erkenntnis führen.
3. Die Neuzeit. Kaspar Klock — sagt Stein — war
der erste deutsche Finanzlehrer und der Begründer sowohl. der
Steuerlehre für sich, als der Finanzwissenschaft überhaupt. Sein
Tractatus economico-politicus de contributionibus (Basel 1634) bietet
die erste durchgreifende Steuerwissenschaft. Im zweiten Tractatus
de aerario vollendet er, was er dort begonnen. Den Anfang dieses
Werkes bildet eine auf alle Staaten sich erstreckende Finanz-
') Siehe hierzu Gerloff-Meisel, Handbuch der Finanzwissenschaft I. Bd.
(Tübingen 1926), Lotz, Finanzwissenschaft (Tübingen 1917), Stammhammer,
Bibliographie der Finanzwissenschaft (Jena 19083).
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