Full text: Finanzwissenschaft

Wal 1. Buch. KEinleitende Lehren. 
Wissenschaft von der Volkswirtschaftslehre loslöste und entwickelte, 
werden wir kurz auseinandersetzen *). 
2. Altertum und Mittelalter. Jede Wissenschaft wächst 
in der ersten Periode ihrer Pflege im Schoße einer anderen Wissen- 
schaft groß und gelangt erst später zur Selbständigkeit. Dies gilt 
auch von der Staatshaushaltslehre, der Finanzwissenschaft. Einzelne 
Gedanken bezüglich des Staatshaushaltes entdecken wir schon früh 
bei Schriftstellern, die mit den Fragen des Staates, der Wirtschaft 
sich beschäftigen, die übrigens selbst lange Zeit auf fremden Ge- 
filden gedeihen. Im Altertum finden wir namentlich bei Ari- 
stoteles und Xenophon die ersten Spuren finanziellen Den- 
kens. Im Mittelalter können wir namentlich Thomas von 
Aquino als den Vertreter einiger wichtiger Grundsätze betrachten. 
So verkündet er die Berechtigung der Besteuerung, doch betrachtet 
er die Steuer bloß als außerordentliche Einnahmequelle; dabei legt 
er dem Staatsschatze großes Gewicht bei, welcher vor Schulden- 
machen schützt, dem er sehr abgeneigt ist. Aus dem 14. Jahr- 
hundert läßt sich schon eine Reihe namentlich italienischer Schrift- 
steller erwähnen, die sich mit den Problemen der Staatswirtschaft 
beschäftigen. Schon werden so schwierige Fragen, wie die Steuer- 
progression, die Besteuerung des Vermögens, die Frage der direkten 
und indirekten Steuern, die Besteuerung des unbeweglichen und 
beweglichen Vermögens pro und contra behandelt. Mit der Neuzeit 
wird der Pflege. der Finanzwissenschaft größere Aufmerksamkeit 
zuteil. Nach und nach wird die Wichtigkeit der Besteuerung als 
Staatseinnahmequelle erkannt und damit reift die Erkenntnis, daß 
der Wohlstand des Volkes und der Staatshaushalt in engem Zu- 
sammenhang stehen (Fromenteau, Carafa, Forbonnais). 
In dieser Periode vertreten namentlich Bodinus, Bezold, Bor- 
nitius, Faust, Wesembecius usw. die Wissenschaft, die dann 
Puffendorf, vor allem aber Seckendorff, Klock, Justi 
und Sonnenfels zu höherer Erkenntnis führen. 
3. Die Neuzeit. Kaspar Klock — sagt Stein — war 
der erste deutsche Finanzlehrer und der Begründer sowohl. der 
Steuerlehre für sich, als der Finanzwissenschaft überhaupt. Sein 
Tractatus economico-politicus de contributionibus (Basel 1634) bietet 
die erste durchgreifende Steuerwissenschaft. Im zweiten Tractatus 
de aerario vollendet er, was er dort begonnen. Den Anfang dieses 
Werkes bildet eine auf alle Staaten sich erstreckende Finanz- 
') Siehe hierzu Gerloff-Meisel, Handbuch der Finanzwissenschaft I. Bd. 
(Tübingen 1926), Lotz, Finanzwissenschaft (Tübingen 1917), Stammhammer, 
Bibliographie der Finanzwissenschaft (Jena 19083). 
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