Full text : Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 343
Pflicht der Staatsbürger bringt nichts so sehr zum Ausdruck, als
die Einkommensteuer, denn das Einkommen ist jene breite Grundlage,
 auf welcher der Haushalt des Staates wie jedes einzelnen fußt.
Die Idee der Einkommensteuer ruht teilweise auf wirtschaftlicher,
teilweise auf politischer, ja selbst ethischer Basis und das Erwachen
des staatsbürgerlichen Bewußtseins !) ist auch die Erwachungsperiode
der Einkommensteuer. Während in früheren Zeiten das Vermögen,
insbesondere der Grundbesitz bloß Rechtstitel zur Macht war,
weniger Einkommensquelle, die Arbeit, der andere Produktionsfaktor
 aber rechtlos war, widmet sich in der Neuzeit das Vermögen
mehr seiner Einkommensfunktion, die Arbeit hinwieder ist frei und
gleichberechtigt worden und so vereinigen sich beide Produktionskräfte
 unterschiedslos in ihrer Aufgabe, Einkommen zu schaffen.
Nun ist die Bestimmung beider Produktionskräfte dieselbe, ihre
rechtliche Stellung ist gleichfalls dieselbe, demnach ihr Verhältnis
zum Besteuerungsproblem dasselbe. Unter solchen Umständen gewinnt
 jene Steuer die höchste Wichtigkeit, welche ohne Unterscheidung
 der nun zu gleicher Tätigkeit berufenen Quellen, bloß
mit Rücksicht auf jenes Resultat der wirtschaftlichen Tätigkeit die
Staatsbürger im Interesse des Staates in Anspruch nimmt, welches
das Einkommen darbietet. Hierin beruht die allgemeine, man
könnte sagen, welthistorische Bedeutung der Einkommensteuer.
2. Vorteile der Einkommensteuer. Die Berechtigung
der Einkommensteuer ist im einzelnen auf folgende Momente zurückzuführen:
 a) sie erfaßt das Steuersubjekt in seiner ganzen wirtschaftlichen
 und steuerlichen Persönlichkeit, während andere Steuern
zumeist nur einen Teil derselben erfassen; b) nachdem sie auf das
gesamte Einkommen des Individuums basiert wird, nicht aber auf
einzelne Teile, kann sie weit eher mit der Zahlungsfähigkeit in
Einklang gebracht werden; c) sie bringt am deutlichsten die Steuerpflicht
 des Individuums zum Ausdruck, welche andere Steuern
eher verdecken, sie vermag am eindringlichsten die Staatsbürger
zu lehren, daß sie für den Staat Opfer zu bringen verpflichtet
sind; d) sie macht es überflüssig, daß der Staat lästige und kostspielige
 Nachforschungen nach den Steuerquellen anstellte, denn
die Staatsbürger selbst sind verpflichtet, die Steuerquellen darzulegen,
 was des weiteren mit dem Vorteil verbunden ist, daß e) bei
dieser Steuer alle jene Momente in Betracht gezogen werden
*) Diese Steuerart, indem sie auf Fassion beruht, setzt, wie Schulze-Gävernitz
 mit Bezug auf Rußland sagt, ein solches Identitätsgefühl zwischen
Staat und Staatsbürger voraus, welches sich in Rußland nicht so bald entwickeln
wird (Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig 1899. 8. 543).

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