Full text: Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 569 
mäßigkeit wiederkehrender Fond zur Bestreitung der Bedürfnisse 
zu verstehen sei oder ohne Rücksicht darauf, ob der Charakter 
der Kontinuität vorhanden ist oder nicht, jede Gesamtheit von 
Gütern, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse ohne irgendeine 
Verschlechterung der materiellen Lage zur Verfügung steht? Eben 
wegen der aus diesem Unterschied stetig sich ergebenden theore- 
tischen Unsicherheit halte ich es für notwendig, wie ich dies in 
meiner „Sozialökonomie“ erörtert habe, zwischen jährlichem und 
durchschnittlichem Einkommen zu unterscheiden. Die von der 
Sozialökonomie aufgestellte Einkommensdefinition hält gewöhnlich 
das durchschnittliche Einkommen vor Augen, aber eben der Ein- 
kommensteuer, die das tatsächliche Einkommen erfassen soll, ent- 
spricht dieser Begriff nicht; das jährliche Einkommen soll die 
Grundlage der Besteuerung bilden, in dasselbe sind aber auch 
solche Einkommen einzubeziehen, welche nicht regelmäßig wieder- 
kehren und welche darum rationell dem Vermögen eingefügt werden, 
wie Erbschaften, Gewinne usw. HEine weitere Schwierigkeit ver- 
ursacht jener Umstand, daß die Bedürfnisbefriedigung nicht nur 
mittels neu eintretender Güter geschieht, sondern vermittels solcher, 
die bereits zum Besitz gehören, sowie mit solchen, die aus der 
Produktionstätigkeit des Individuums sich ergeben; hierzu gehören 
unentgeltliche Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Reise, Bedienung, 
unentgeltlicher (Genuß der zum eigenen Vermögen gehörenden 
Gegenstände, unentgeltliche Inanspruchnahme der aus der eigenen 
Beschäftigung sich ergebenden Güter, Dienstleistungen, Vorteile usw. 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein großer Unterschied in 
der wirtschaftlichen Lage zweier Individuen besteht, also auch in 
deren Leistungsfähigkeit, von denen jedes ein Geldeinkommen von 
5000 Mark genießt, von denen jedoch das eine ausschließlich nur 
dieses Geldeinkommen besitzt, das andere, z. B. der Sekretär einer 
hohen Persönlichkeit, überdies vollständig unentgeltlich mit allem 
versorgt wird: Kost, Wohnung, Kleidung, ärztliche Pflege, Reise usw. 
also das Gehalt ganz oder fast ganz zur Vermögensbildung 
verwenden kann. Es wäre unmöglich, diesen Unterschied in der 
wirtschaftlichen Lage bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen, 
freilich mit mikroskopischer Genauigkeit kann nicht vorgegangen 
werden, also z. B. in das Einkommen des Advokaten, der seine 
Familie mit juristischem Rat und juristischer Intervention versieht, 
das anzurechnen, was andere Familien darauf aus ihrem Einkommen 
zu verwenden haben, beziehungsweise den Gegenwert dieser unent- 
geltlichen Leistungen, wäre kaum durchführbar. 
Wie weit sich diese Auffassung in den positiven Gesetzen 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. Ta 
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