D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 569
mäßigkeit wiederkehrender Fond zur Bestreitung der Bedürfnisse
zu verstehen sei oder ohne Rücksicht darauf, ob der Charakter
der Kontinuität vorhanden ist oder nicht, jede Gesamtheit von
Gütern, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse ohne irgendeine
Verschlechterung der materiellen Lage zur Verfügung steht? Eben
wegen der aus diesem Unterschied stetig sich ergebenden theore-
tischen Unsicherheit halte ich es für notwendig, wie ich dies in
meiner „Sozialökonomie“ erörtert habe, zwischen jährlichem und
durchschnittlichem Einkommen zu unterscheiden. Die von der
Sozialökonomie aufgestellte Einkommensdefinition hält gewöhnlich
das durchschnittliche Einkommen vor Augen, aber eben der Ein-
kommensteuer, die das tatsächliche Einkommen erfassen soll, ent-
spricht dieser Begriff nicht; das jährliche Einkommen soll die
Grundlage der Besteuerung bilden, in dasselbe sind aber auch
solche Einkommen einzubeziehen, welche nicht regelmäßig wieder-
kehren und welche darum rationell dem Vermögen eingefügt werden,
wie Erbschaften, Gewinne usw. HEine weitere Schwierigkeit ver-
ursacht jener Umstand, daß die Bedürfnisbefriedigung nicht nur
mittels neu eintretender Güter geschieht, sondern vermittels solcher,
die bereits zum Besitz gehören, sowie mit solchen, die aus der
Produktionstätigkeit des Individuums sich ergeben; hierzu gehören
unentgeltliche Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Reise, Bedienung,
unentgeltlicher (Genuß der zum eigenen Vermögen gehörenden
Gegenstände, unentgeltliche Inanspruchnahme der aus der eigenen
Beschäftigung sich ergebenden Güter, Dienstleistungen, Vorteile usw.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein großer Unterschied in
der wirtschaftlichen Lage zweier Individuen besteht, also auch in
deren Leistungsfähigkeit, von denen jedes ein Geldeinkommen von
5000 Mark genießt, von denen jedoch das eine ausschließlich nur
dieses Geldeinkommen besitzt, das andere, z. B. der Sekretär einer
hohen Persönlichkeit, überdies vollständig unentgeltlich mit allem
versorgt wird: Kost, Wohnung, Kleidung, ärztliche Pflege, Reise usw.
also das Gehalt ganz oder fast ganz zur Vermögensbildung
verwenden kann. Es wäre unmöglich, diesen Unterschied in der
wirtschaftlichen Lage bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen,
freilich mit mikroskopischer Genauigkeit kann nicht vorgegangen
werden, also z. B. in das Einkommen des Advokaten, der seine
Familie mit juristischem Rat und juristischer Intervention versieht,
das anzurechnen, was andere Familien darauf aus ihrem Einkommen
zu verwenden haben, beziehungsweise den Gegenwert dieser unent-
geltlichen Leistungen, wäre kaum durchführbar.
Wie weit sich diese Auffassung in den positiven Gesetzen
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. Ta
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