Full text: Finanzwissenschaft

u) 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
zwischen den als korrelat gedachten Erscheinungen fehlt. Hieraus 
folgt ein weiterer Mangel der Verzehrungssteuern und zwar: d) Die 
feste Beziehung zur Steuerbasis. e) Die Unüberwälzbarkeit, 
nach welcher bei jeder rationellen Steuer gestrebt werden muß. 
f) Die Gerechtigkeit, bzw. Verhältnismäßigkeit. Namentlich 
von dieser Seite her wurde die Wirkung der Verzehrungssteuern 
untersucht und angegriffen, insbesondere von den Vertretern der 
Sozialreform und des Sozialismus. Namentlich Aufsehen erregte 
der Angriff Lassalles. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sowohl 
im ganzen wie im einzelnen auf dem Gebiete der Verzehrungs- 
steuern der Forderung der Gerechtigkeit nur schwer entsprochen 
werden kann. Im ganzen nicht, weil die Verzehrungssteuern zu- 
nächst auf Gegenstände des Massenkonsums gelegt werden, also die 
Massen belasten; im einzelnen nicht, weil die kaleidoskopische Ge- 
staltung der einzelnen Fälle es vollständig illusorisch macht, dem 
Zusammenhang von Einkommen und Verbrauch zu folgen. Der 
Verbrauch hängt so sehr von individuellen Umständen, Gewohn- 
heiten usw. ab, daß es eine Unmöglichkeit ist, vermittels der Be- 
steuerung einzelner Gegenstände zu einer gerechten Besteuerung 
des Einkommens zu gelangen. Nur darin kommt die Gerechtigkeit 
zum Ausdruck, daß jeder, der gewisse Gegenstände anschafft, da- 
mit den Beweis liefert, daß er das Opfer, das die Steuer fordert, 
zu tragen vermag, ob er aber im Vergleich zu anderen verhältnis- 
mäßig besteuert ist, darauf ist keinerlei Schluß möglich. 
VII. Abschnitt. 
Zölle. 
1. Finanzielle und Schutzzölle. KEine eigene Gruppe 
der der Besteuerung der Konsumtion dienenden Steuern bilden 
die Zölle. Besondere Wichtigkeit besitzen die im internationalen 
Verkehr eingehobenen Zölle aus Anlaß der Wareneinfuhr, Durch- 
fuhr und Ausfuhr. Die Bedeutung der inneren Zölle ist eine weit 
geringere und diese haben zum Teil gebührenartigen Charakter. 
Auch die im Außenhandel eingehobenen Zölle haben nur teilweise 
finanziellen Charakter, den wichtigern Teil bilden jene Zölle, welche 
volkswirtschaftlichen Zwecken dienen, der Erschwerung der aus- 
ländischen Konkurrenz und der Sicherung der Rohstoffe für die 
inländische Industrie. Der Schwerpunkt des Zollwesens liegt da- 
rum auf volkswirtschaftlichem Gebiete, die Behandlung dieses 
AR
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.